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Jugendfeuerwehr19. Januar 2025FWV Redaktion

Welche Daten darf die Jugendfeuerwehr speichern? (DSGVO-Leitfaden)

Eltern, Einwilligungen und Mitgliederdaten rechtssicher verwalten. Ein praktischer Datenschutz-Guide für JF-Betreuer.

Die Arbeit mit Minderjährigen bringt besondere Datenschutz-Anforderungen mit sich. Welche Daten darf die Jugendfeuerwehr speichern? Wann brauchen Sie die Einwilligung der Eltern? Dieser Leitfaden gibt praktische Antworten.

Grundsatz: Minderjährige genießen besonderen Schutz

Bei Kindern und Jugendlichen gilt:

  • Unter 16 Jahren: Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Ab 16 Jahren: Jugendliche können teilweise selbst einwilligen
  • Generell: Besondere Sorgfalt bei allen personenbezogenen Daten

Die DSGVO nennt Kinder explizit als besonders schützenswert (Art. 8 DSGVO).

Welche Daten dürfen Sie speichern?

Ohne Einwilligung (auf Basis der Mitgliedschaft)

Für die Durchführung der JF-Arbeit dürfen Sie speichern:

Stammdaten des Mitglieds:

  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Telefonnummer (wenn vom Mitglied selbst)

Dienstliche Daten:

  • Eintrittsdatum
  • Status (aktiv/passiv)
  • Absolvierte Ausbildungen
  • Anwesenheiten bei Übungen

Rechtsgrundlage: Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)

Mit Einwilligung der Eltern erforderlich

Für folgende Daten brauchen Sie eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung:

Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten:

  • Namen der Eltern
  • Adressen (wenn abweichend)
  • Telefonnummern
  • E-Mail-Adressen

Notfallkontakte:

  • Alternative Ansprechpartner
  • Telefonnummern

Gesundheitsdaten:

  • Allergien
  • Medikamente
  • Besondere Bedürfnisse
  • Schwimmfähigkeit

Fotos und Videos:

  • Für interne Nutzung
  • Für Website/Social Media
  • Für Presse

Messenger-Dienste:

  • Aufnahme in WhatsApp-Gruppen
  • Andere Messenger

Besonders sensible Daten

Diese Daten unterliegen erhöhtem Schutz:

  • Gesundheitsdaten – Nur speichern, wenn wirklich nötig
  • Bankdaten – Nur bei Beitragseinzug
  • Religionszugehörigkeit – Normalerweise nicht erforderlich

Einwilligungen richtig einholen

Form der Einwilligung

Eine wirksame Einwilligung muss sein:

  • Schriftlich – Bei Minderjährigen immer
  • Freiwillig – Kein Zwang, keine Nachteile bei Ablehnung
  • Informiert – Eltern müssen wissen, wofür sie einwilligen
  • Konkret – Für jeden Zweck einzeln

Muster-Einwilligungserklärung

EINWILLIGUNG ZUR DATENVERARBEITUNG

Hiermit willige ich ein, dass folgende Daten meines Kindes
[Name des Kindes] von der Jugendfeuerwehr [Name]
verarbeitet werden:

□ Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
  (Name, Telefon, E-Mail für Benachrichtigungen)

□ Notfallkontakt
  (Name und Telefon für Notfälle)

□ Gesundheitsrelevante Informationen
  (Allergien, Medikamente – nur für Betreuer sichtbar)

□ Fotos für interne Nutzung
  (JF-interne Dokumentation, nicht öffentlich)

□ Fotos für Öffentlichkeitsarbeit
  (Website, Social Media, Presse)

□ Aufnahme in Messenger-Gruppe
  (WhatsApp/Signal der Jugendfeuerwehr)

Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Datum: _____________

Unterschrift Erziehungsberechtigte(r): _____________

Dokumentation

Für jede Einwilligung dokumentieren Sie:

  • Wer hat eingewilligt (Name des Erziehungsberechtigten)
  • Wann (Datum)
  • Wofür genau
  • Original aufbewahren oder digital archivieren

Besondere Situationen

Getrennt lebende Eltern

  • Grundsätzlich reicht die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Nur dieser ist berechtigt
  • Im Zweifel: Beide Elternteile unterschreiben lassen

Fotos auf Veranstaltungen

Erlaubt ohne Einwilligung:

  • Gruppenfotos, auf denen Einzelne nicht im Fokus stehen
  • Fotos von Ereignissen (Übung, Wettbewerb) mit vielen Personen

Einwilligung nötig:

  • Porträtfotos
  • Fotos, auf denen Einzelne klar erkennbar und im Fokus sind
  • Veröffentlichung im Internet

Praxis-Tipp: Holen Sie generell Einwilligungen ein – das erspart Diskussionen.

WhatsApp und Co.

Messenger sind praktisch, aber datenschutzrechtlich problematisch:

Probleme:

  • WhatsApp teilt Telefonnummern mit Meta
  • Nicht DSGVO-konform
  • Unter 16 Jahren eigentlich nicht erlaubt

Lösungen:

  • Signal oder Threema als Alternative
  • Schriftliche Einwilligung der Eltern einholen
  • Keine sensiblen Daten im Chat
  • Separate Gruppe für Eltern

Teilnehmerlisten bei Ausflügen

Für Ausflüge und Zeltlager benötigen Sie:

| Datum | Zweck | Aufbewahrung | |-------|-------|--------------| | Name, Geburtsdatum | Identifikation | Bis nach Veranstaltung | | Notfallkontakt | Für Notfälle | Bis nach Veranstaltung | | Gesundheitsdaten | Allergien, Medikamente | Bis nach Veranstaltung | | Versicherungsnummer | Unfallversicherung | Bis nach Veranstaltung |

Wichtig: Nach der Veranstaltung nicht mehr benötigte Daten löschen!

Zugriffsrechte klar regeln

Nicht jeder muss alles sehen:

| Rolle | Zugriff auf | |-------|-------------| | JF-Wart | Alle Mitgliedsdaten | | Betreuer | Stammdaten, Notfallkontakte, Gesundheitsinfos | | Wehrführung | Stammdaten, Statistiken | | Mitglieder | Nur eigene Daten | | Eltern | Daten des eigenen Kindes |

Löschfristen beachten

Daten dürfen nicht ewig gespeichert werden:

  • Nach Austritt: Stammdaten nach max. 3 Jahren löschen
  • Gesundheitsdaten: Sofort nach Ende der Relevanz
  • Fotos: Bei Widerruf oder nach Austritt
  • Veranstaltungsdaten: Nach der Veranstaltung (außer für Statistik)

Eltern informieren

Eltern haben ein Recht zu wissen, was mit den Daten ihrer Kinder passiert:

Informationsblatt erstellen

Inhalt:

  • Welche Daten werden gespeichert?
  • Zu welchem Zweck?
  • Wer hat Zugriff?
  • Wie lange werden sie gespeichert?
  • Welche Rechte haben Eltern/Kinder?
  • Ansprechpartner für Datenschutz

Bei Aufnahme informieren

  • Informationsblatt aushändigen
  • Einwilligungen einholen
  • Fragen beantworten

Checkliste DSGVO-konforme JF

  • [ ] Einwilligungsformular erstellt
  • [ ] Alle Einwilligungen dokumentiert
  • [ ] Informationsblatt für Eltern vorhanden
  • [ ] Zugriffsrechte definiert
  • [ ] Löschkonzept erstellt
  • [ ] Datensichere Speicherung (keine offenen Excel-Listen)
  • [ ] Messenger-Nutzung geregelt
  • [ ] Foto-Regelung kommuniziert

Fazit

Datenschutz in der Jugendfeuerwehr ist kein Hindernis, sondern schützt die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Mit klaren Prozessen, sauberen Einwilligungen und transparenter Kommunikation mit den Eltern meistern Sie die DSGVO-Anforderungen.

Die wichtigste Regel: Im Zweifel lieber eine Einwilligung mehr einholen und transparent kommunizieren. Eltern schätzen es, wenn Sie sorgfältig mit den Daten ihrer Kinder umgehen.

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