Ehrenamt Feuerwehr – Gesellschaftliche Bedeutung und steuerliche Vorteile
Samstagabend, kurz nach Mitternacht. Der Melder piept. Dachstuhlbrand, Vollalarm. Während alle anderen schlafen, ziehen sich über 30 Kameradinnen und Kameraden einer Freiwilligen Feuerwehr die Einsatzkleidung an, mitten in der Nacht, mitten im Winter. Unbezahlt. Freiwillig. Weil sie es können und weil es sonst niemand tut.
Laut Deutschem Feuerwehrverband (DFV) engagieren sich 1.028.021 ehrenamtliche Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr (Stand: 31.12.2023). In der überwiegenden Mehrheit der rund 11.000 deutschen Gemeinden wird der Grundschutz allein von diesen Freiwilligen getragen. Was dieses Engagement gesellschaftlich bedeutet und welche konkreten steuerlichen Vorteile §3 EStG bietet, zeigt dieser Artikel.
Reine Zahlen und Statistiken zur deutschen Feuerwehr findest du im Artikel Feuerwehr in Zahlen. Hier geht es um das Warum: Warum ist dieses Ehrenamt das Fundament unserer Gesellschaft?
Was das Ehrenamt gesellschaftlich leistet
Ein Gedankenexperiment: Deutschland ohne Freiwillige Feuerwehr
Was wäre, wenn morgen alle freiwilligen Feuerwehrleute aufhören würden? Die Konsequenzen zeigen, wie viel auf ihren Schultern liegt. In 23.760 Gemeinden gäbe es keinen Brandschutz mehr, denn nur rund 114 Berufsfeuerwehr-Städte wären noch versorgt. Statt 8 bis 12 Minuten Reaktionszeit kämen Hilfe und Löschfahrzeuge nach 30 Minuten oder mehr, weil die nächste Berufsfeuerwehr oft 50 Kilometer oder weiter entfernt ist. Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, Sturmschäden oder Hochwasser käme schlicht nicht mehr.
Der wirtschaftliche Wert, den Ehrenamtliche in der Freiwilligen Feuerwehr jährlich erbringen, lässt sich nur grob schätzen, dürfte aber im zweistelligen Milliardenbereich liegen, gemessen an den Kosten, die ein vollständig staatlich finanzierter Brandschutz verursachen würde.
Gemeinschaft als Kern des Ehrenamts
Was Menschen zur Feuerwehr bringt und dort hält, ist selten ein einzelnes Motiv. Forschung zum Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr, etwa die Studie „Wer löscht morgen? Engagement und Freiwillige Feuerwehr" (Rosenkranz u. a., 2025), beschreibt vor allem zwei Treiber: den Wunsch, anderen konkret zu helfen, und die Kameradschaft in der Gruppe. Das Ehrenamt in der Feuerwehr ist damit weit mehr als Brandschutz. Es ist aktiv gelebter gesellschaftlicher Zusammenhalt.
Gleichzeitig empfinden viele Aktive die gesellschaftliche Anerkennung als geringer, als es ihr realer Beitrag verdient hätte. Wertschätzung, die über das obligatorische „Danke" beim Tag der offenen Tür hinausgeht, ist deshalb ein wiederkehrendes Thema in der Engagementforschung.
Was ein FF-Mitglied pro Jahr leistet
150 bis 300 Stunden im Jahr investieren viele Feuerwehrangehörige. Das sind bis zu acht Wochen Vollzeit, neben dem normalen Job und der Familie.
| Tätigkeit | Zeitaufwand pro Jahr |
|---|---|
| Übungsdienste (ca. 24 Abende à 2-3 Std.) | 48-72 Stunden |
| Einsätze (je nach Wehr 10-50 pro Jahr) | 20-100 Stunden |
| Lehrgänge und Fortbildungen | 20-40 Stunden |
| Gerätepflege und Wartung | 10-20 Stunden |
| Verwaltung (Funktionsträger) | 20-100 Stunden |
| Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Feste) | 20-40 Stunden |
| Gesamt | 138-372 Stunden |
Nicht erfasst: die Fahrzeit zum Gerätehaus, durchwachte Nächte nach belastenden Einsätzen, die Wochenenden beim Gemeindeübungsdienst statt beim Familienfest.
Steuervorteile für FF-Mitglieder: §3 EStG konkret
Neben der ideellen Anerkennung gibt es handfeste steuerliche Vorteile, die viele Feuerwehrangehörige nicht kennen oder nicht nutzen. Das Einkommensteuergesetz schafft für ehrenamtliches Engagement gezielt Freiräume.
§3 Nr. 26a EStG: Die Ehrenamtspauschale
Wer als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr eine Aufwandsentschädigung erhält, also zum Beispiel einen pauschalen Stundensatz von der Kommune, kann bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmen (2024/2025). Ab 2026 wurde dieser Betrag auf 960 Euro angehoben.
Voraussetzungen nach §3 Nr. 26a EStG:
- Die Tätigkeit ist nebenberuflich (nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle)
- Auftraggeber ist eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde) oder eine wegen Gemeinnützigkeit körperschaftsteuerbefreite Körperschaft
- Die Freiwillige Feuerwehr selbst gilt als gemeinnützige Körperschaft im Sinne des §52 AO
§3 Nr. 26 EStG: Die Übungsleiterpauschale für JF- und KF-Betreuer
Für Jugendfeuerwehr- und Kinderfeuerwehr-Betreuer greift §3 Nr. 26 EStG, die sogenannte Übungsleiterpauschale. Sie gilt für Ausbilder, Betreuer und Erzieher in gemeinnützigen Einrichtungen. Der steuerfreie Betrag ist deutlich höher: bis zu 3.000 Euro pro Jahr (2024/2025), ab 2026 sogar 3.300 Euro.
Voraussetzungen nach §3 Nr. 26 EStG:
- Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer
- Nebenberuflicher Charakter (Drittel-Grenze)
- Auftraggeber ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft oder gemeinnützige Organisation
Wer also als JF-Betreuer monatlich eine Aufwandsentschädigung erhält und gleichzeitig im Vorstand der Feuerwehr aktiv ist, kann beide Pauschalen in Anspruch nehmen, sofern es sich um klar getrennte Tätigkeiten handelt. Das ergibt ab 2026 bis zu 4.260 Euro steuerfrei pro Jahr.
Spenden an die Feuerwehr: Steuerlich absetzbar
Wer den örtlichen Feuerwehrverein oder die Feuerwehr-Fördergemeinschaft finanziell unterstützt, kann Spenden steuerlich absetzen. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit der empfangenden Körperschaft nach §52 AO sowie eine Zuwendungsbestätigung. Bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis (vereinfachter Zuwendungsnachweis).
Arbeitgeberfreistellung: Recht kennen, einsetzen
Viele FF-Mitglieder scheuen das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Dabei ist die Freistellung gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber muss für Einsätze freistellen und bekommt den Lohn von der Kommune erstattet. Selbstständige erhalten einen Verdienstausfallersatz. Kündigung wegen Feuerwehrdienst ist unzulässig.
Herausforderungen: Was dem Ehrenamt schadet
Tagesverfügbarkeit
In vielen Wehren fehlen tagsüber die Leute, weil immer mehr Mitglieder außerhalb des Ortes arbeiten. Kein Pendler kann in acht Minuten am Gerätehaus sein. Das Ergebnis: Alarme werden nicht ausgelöst oder benachbarte Wehren rücken mit an.
Nachwuchsgewinnung
Der Frauenanteil in der Freiwilligen Feuerwehr liegt bei rund 12 % (122.624 Frauen in der Einsatzabteilung, DFV-Statistik). Das Durchschnittsalter der Aktiven steigt. Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr sind die wichtigsten Zubringer, weshalb JF- und KF-Betreuer so wertvoll sind. Mehr dazu: Nachwuchsgewinnung Feuerwehr – 10 Strategien
Wie Digitalisierung das Ehrenamt entlastet
Jede Stunde, die eine Wehrführerin oder ein Schriftführer mit Papierkram verbringt, fehlt für Übung, Kameradschaft und Einsatzvorbereitung. In vielen Wehren summiert sich die reine Verwaltung erfahrungsgemäß auf einen erheblichen zweistelligen Stundenbetrag pro Jahr. Eine strukturierte Feuerwehr-Verwaltungssoftware kann diesen Aufwand spürbar senken, indem sie wiederkehrende Aufgaben wie Erinnerungen, Statistik und Anwesenheitserfassung automatisiert, Zeit, die wirklich für die Feuerwehrarbeit genutzt werden kann.
Checkliste: Ehrenamt stärken
Für Wehrführer: Aufwandsentschädigungen prüfen und nach §3 EStG korrekt abwickeln, Verwaltung digitalisieren, Mitglieder gezielt auf steuerliche Vorteile hinweisen, Arbeitgeber über Freistellungsrecht informieren, Wertschätzung sichtbar machen.
Für Kommunen: Ehrenamtskarte einführen, Aufwandsentschädigungen regelmäßig der Inflation anpassen, in Ausstattung und Gerätehaus investieren, digitale Verwaltung finanzieren, öffentliche Anerkennung aktiv gestalten.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich als Feuerwehrmitglied steuerfrei erhalten?
Über die Ehrenamtspauschale (§3 Nr. 26a EStG) sind ab 2026 bis zu 960 Euro pro Jahr steuerfrei (vorher 840 Euro). Für Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder oder JF-/KF-Betreuer gilt die höhere Übungsleiterpauschale (§3 Nr. 26 EStG) mit bis zu 3.300 Euro ab 2026 (vorher 3.000 Euro). Voraussetzung ist jeweils eine nebenberufliche Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft.
Kann ich Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kombinieren?
Ja, aber nur für klar getrennte Tätigkeiten. Wer zum Beispiel als JF-Betreuer ausbildet (Übungsleiterpauschale) und zusätzlich ein Vorstandsamt ausübt (Ehrenamtspauschale), kann beide Beträge nutzen, ab 2026 zusammen bis zu 4.260 Euro steuerfrei pro Jahr. Für ein und dieselbe Tätigkeit ist eine Kombination nicht möglich.
Darf mein Arbeitgeber mir den Feuerwehrdienst verbieten?
Nein. Die Freistellung für Einsätze und bestimmte Lehrgänge ist in den Landesfeuerwehrgesetzen geregelt. Der Arbeitgeber muss freistellen und bekommt den fortgezahlten Lohn von der Kommune erstattet. Eine Kündigung wegen der Teilnahme am Feuerwehrdienst ist unzulässig.
Wie hoch ist der Frauenanteil in der Freiwilligen Feuerwehr?
Rund 12 Prozent der aktiven Mitglieder in der Einsatzabteilung sind Frauen (122.624 laut DFV-Statistik). In der Jugend- und Kinderfeuerwehr liegt der Mädchenanteil deutlich höher, weshalb die Nachwuchsarbeit für eine ausgewogenere Mitgliederstruktur entscheidend ist.
Fazit
Das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr ist das gesellschaftliche Fundament des Brandschutzes in Deutschland. 1.028.021 Menschen investieren jährlich Hunderte Stunden ihrer Freizeit, nicht wegen Bezahlung, sondern wegen Überzeugung und Gemeinschaft. §3 EStG schafft dafür konkrete steuerliche Anerkennung: bis zu 960 Euro steuerfrei über die Ehrenamtspauschale, bis zu 3.300 Euro für JF- und KF-Betreuer über die Übungsleiterpauschale (ab 2026). Wer diese Möglichkeiten kennt und nutzt, bekommt mehr zurück als nur ideelle Wertschätzung.
Weiterlesen: Feuerwehr in Zahlen – Statistiken · Nachwuchsgewinnung – Strategien · Was ist eine Feuerwehr? · Förderungen und Zuschüsse