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Allgemein07. März 2026Aktualisiert: 02. Oktober 2026FWVS Redaktion8 Min. Lesezeit

Ehrenamt Feuerwehr: Bedeutung und Steuervorteile

Was das Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr leistet, welchen Zeitaufwand es bedeutet und wie Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale nach § 3 EStG funktionieren.

Ehrenamt Feuerwehr: Bedeutung und Steuervorteile

Samstagabend, kurz nach Mitternacht. Der Melder piept: Dachstuhlbrand, Vollalarm. Über 30 Kameradinnen und Kameraden einer Freiwilligen Feuerwehr stehen auf, ziehen die Einsatzkleidung an und fahren los, mitten im Winter, neben Beruf und Familie. (Das Beispiel ist erfunden, solche Nächte kennt aber jede Wehr.)

Nach der Statistik des Deutschen Feuerwehrverbands waren am 31.12.2023 in Deutschland 1.028.021 Personen in den Freiwilligen Feuerwehren aktiv. Dieser Beitrag rechnet den Zeitaufwand durch, erklärt die steuerlichen Freibeträge und die Absicherung im Dienst. Weitere Zahlen findet ihr in Feuerwehr in Zahlen.

Was die Mitgliedszahl aussagt

Die DFV-Zahl beschreibt, wie viele Menschen zum Stichtag aktiv waren. Sie sagt nichts über die geleisteten Stunden und nichts über die Kosten, die eine Kommune für eine hauptamtliche Ersatzorganisation tragen müsste. Ob eure Wehr genug Kräfte hat, zeigt erst die örtliche Planung. Dabei sind Tagesverfügbarkeit, Qualifikation und Erreichbarkeit drei verschiedene Fragen.

Was Ehrenamtliche hält, erfahrt ihr am besten von ihnen selbst. Ein Jahresgespräch mit drei Fragen reicht: Welche Aufgabe passt zu dir? Was belastet dich? Was fehlt dir an Unterstützung? Wertschätzung kann dann ganz konkret sein, etwa ein Dienstplan, der sich einhalten lässt, oder die offene Anerkennung einer übernommenen Aufgabe.

Zeitaufwand: Rechenbeispiel für eine Wehr

Die Tabelle ist ein Rechenbeispiel und keine bundesweite Erhebung. Die Mengen sind angenommen, in der Praxis streuen sie stark. Ihr könnt die Zeilen für eine Bestandsaufnahme in eurer Wehr verwenden.

TätigkeitZeitaufwand pro Jahr
Übungsdienste (ca. 24 Abende à 2–3 Std.)48–72 Stunden
Einsätze (angenommen 10–50 Einsätze à 2 Std.)20–100 Stunden
Lehrgänge und Fortbildungen20–40 Stunden
Gerätepflege und Wartung10–20 Stunden
Verwaltung (Funktionsträger)20–100 Stunden
Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Feste)20–40 Stunden
Gesamt138–372 Stunden

Nicht eingerechnet sind die Fahrt zum Gerätehaus, durchwachte Nächte nach belastenden Einsätzen und die Wochenenden, die Familienfesten fehlen.

Steuervorteile nach § 3 EStG

Das Einkommensteuergesetz begünstigt ehrenamtliche Tätigkeiten mit zwei Freibeträgen. Ob eine konkrete Zahlung steuerfrei ist, hängt von der Tätigkeit, vom Auftraggeber und von der Art der Zahlung ab. Lasst euch die steuerliche Einordnung von der Kommune schriftlich bestätigen.

Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG)

Nach § 3 Nr. 26a EStG sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten für begünstigte Auftraggeber bis zu 960 Euro im Jahr steuerfrei (Rechtsstand 01.10.2026). Das ist ein Freibetrag, kein Auszahlungsanspruch.

Wichtig für Feuerwehrangehörige: Bei Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen ist zuerst § 3 Nr. 12 EStG zu prüfen. Die Nr. 26a gilt nicht für Einnahmen aus einer Tätigkeit, für die schon eine Steuerbefreiung nach Nr. 12, 26 oder 26b gewährt wird. Beispiel: Wer für sein Amt bei der Gemeinde eine Aufwandsentschädigung erhält, die nach Nr. 12 steuerfrei ist, kann dafür nicht zusätzlich die Ehrenamtspauschale nutzen. Anders liegt es bei einer getrennten Tätigkeit, etwa im Vorstand des Fördervereins.

Voraussetzungen sind eine nebenberufliche Tätigkeit (höchstens ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle) und ein begünstigter Auftraggeber, zum Beispiel eine Gemeinde oder ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit nach § 52 AO betrifft typischerweise den Förderverein. Die kommunale Feuerwehr selbst ist eine Einrichtung der Gemeinde.

Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG)

§ 3 Nr. 26 EStG sieht für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Form bis zu 3.300 Euro im Jahr vor (Rechtsstand 01.10.2026). Der Titel „Betreuer“ allein reicht nicht. Tätigkeit, Auftraggeber und Zweck müssen die Voraussetzungen erfüllen. Die Grenze gilt für eine Person über alle begünstigten Tätigkeiten zusammen.

Beispiel: Ein Jugendwart bildet nebenberuflich Jugendliche aus und sitzt zusätzlich im Vorstand des Fördervereins. Wenn beide Tätigkeiten die Voraussetzungen erfüllen und getrennt vergütet werden, können beide Freibeträge greifen: zusammen bis zu 4.260 Euro im Jahr. Für dieselbe Tätigkeit könnt ihr nicht beide ansetzen. Prüft Umfang, Zahlungen und Ausschlussgründe für jede Tätigkeit einzeln.

Spenden an Feuerwehrverein und Förderverein

Spenden an den örtlichen Feuerwehrverein oder Förderverein sind absetzbar, wenn der Empfänger gemeinnützig nach § 52 AO ist und eine Zuwendungsbestätigung ausstellt. Für Beträge bis 300 Euro kann ein vereinfachter Nachweis nach § 50 EStDV genügen, in der Regel mit Zahlungsbeleg und weiteren Angaben des Empfängers. Wie ihr einen Förderverein aufbaut, steht in Förderverein gründen.

Freistellung und Absicherung

Freistellung durch den Arbeitgeber, Entgeltfortzahlung und Verdienstausfall regeln die Landesfeuerwehrgesetze. Klärt mit der Kommune vorab, bei welchen Anlässen der Arbeitgeber freistellen muss, wie er sich meldet und wer ihm den Lohn erstattet. Mehr dazu in Freistellung und Verdienstausfall.

AnspruchInhaltWer trägt esJe nach Landesgesetz
Freistellung durch den ArbeitgeberBezahlte Freistellung für Einsätze und angeordnete Lehrgänge und Übungen, kein Nachteil im ArbeitsverhältnisArbeitgeber stellt frei, die Kommune erstattet ihm den fortgezahlten LohnWelche Anlässe freistellungspflichtig sind, ist unterschiedlich geregelt
Entgelt oder VerdienstausfallArbeitnehmer: fortgezahltes Entgelt. Selbstständige: Ersatz des nachgewiesenen VerdienstausfallsKommune als Träger des BrandschutzesHöhe und Nachweise bei Selbstständigen unterscheiden sich
Gesetzliche UnfallversicherungBeitragsfreier Schutz bei Unfall und Berufskrankheit im Dienst nach SGB VIIUnfallkasse des Landes oder Feuerwehr-UnfallkasseZuständiger Träger wechselt je Bundesland
Aus- und FortbildungKostenfreie Lehrgänge an Kreis- und Landesfeuerwehrschulen, Freistellung dafürKommune oder LandAngebot und Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich

Auch eigenes Verschulden schließt den Unfallschutz nicht grundsätzlich aus. Versichert sind in der Regel die Wege zum und vom Dienst. Bei privaten Unterbrechungen entscheidet der Träger im Einzelfall. Wie das funktioniert, erklärt Unfallversicherung im Feuerwehrdienst.

Wer als Funktionsträger den Überblick über Lehrgänge behalten muss, tut sich mit einer Verwaltungssoftware leichter. In der Lehrgangsverwaltung der FWVS pflegt ihr einen Katalog der Lehrgänge und ordnet absolvierte Lehrgänge dem einzelnen Mitglied zu. Beim Zuweisen prüft die Software, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was dem Ehrenamt zusetzt

Tagesverfügbarkeit

Lange Arbeitswege und feste Arbeitszeiten schränken ein, wer tagsüber ausrücken kann. Wie groß das Problem bei euch ist, seht ihr an euren eigenen Alarmen: Wie viele Kräfte standen an Werktagen zwischen 7 und 17 Uhr zur Verfügung? Daraus folgen konkrete Maßnahmen für Alarm- und Ausrückeplanung, nicht aus bundesweiten Annahmen. Mehr dazu in Tagesalarmbereitschaft.

Nachwuchs

Der DFV nennt für den 31.12.2022 einen Frauenanteil von 11,93 Prozent (122.624 Frauen) in den Freiwilligen Feuerwehren. In der Jugendfeuerwehr liegt der Mädchenanteil mit 31,95 Prozent deutlich höher. Die Jugend- und Kinderfeuerwehr ist eigenständige Jugendarbeit und bereitet den späteren Einstieg in die Einsatzabteilung vor, der Erfolg lässt sich aber nicht nur an Übertritten messen. Ideen findet ihr in Nachwuchsgewinnung: 10 Strategien.

Digitalisierung im Ehrenamt sinnvoll erproben

Wählt eine konkrete Aufgabe, zum Beispiel die Anwesenheitslisten oder die Lehrgangsübersicht. Messt vor der Umstellung, wie lange sie dauert und wie oft nachgefragt wird, und vergleicht das nach ein paar Wochen. Eine Zeitersparnis ist nicht garantiert. Sie zeigt sich erst im Vergleich.

Checkliste

Für Wehrführungen:

  • Aufwandsentschädigungen prüfen und nach § 3 EStG korrekt abwickeln.
  • Mitglieder auf die Freibeträge hinweisen, mit Verweis auf die Bestätigung der Kommune.
  • Arbeitgeber über Freistellungsrechte informieren.
  • Anerkennung sichtbar machen.

Für Kommunen:

  • Ehrenamtskarte einführen, wo es sie noch nicht gibt.
  • Aufwandsentschädigungen regelmäßig überprüfen.
  • In Ausstattung und Gerätehaus investieren.
  • Anerkennung öffentlich gestalten, etwa beim Tag der offenen Tür oder mit guter Öffentlichkeitsarbeit.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich als Feuerwehrmitglied steuerfrei erhalten?

Das hängt von Tätigkeit, Auftraggeber und Art der Zahlung ab. Bei öffentlich-rechtlichen Aufwandsentschädigungen prüft ihr zuerst § 3 Nr. 12 EStG. Die Nr. 26a erlaubt bis zu 960 Euro, die Nr. 26 bis zu 3.300 Euro für jeweils begünstigte Tätigkeiten. Beides sind Freibeträge ohne Auszahlungsanspruch.

Kann ich Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale kombinieren?

Ja, aber nur für getrennte Tätigkeiten. Wer als Jugendbetreuer ausbildet (Übungsleiterpauschale) und zusätzlich ein Vorstandsamt hat (Ehrenamtspauschale), kann beide nutzen, zusammen bis zu 4.260 Euro im Jahr. Für dieselbe Tätigkeit geht das nicht.

Darf mein Arbeitgeber mir den Feuerwehrdienst verbieten?

Das Landesrecht regelt, bei welchen Anlässen er freistellen muss, wie das Entgelt weiterläuft und was er erstattet bekommt. Sprecht den Meldeweg mit Arbeitgeber und Kommune ab.

Bin ich im Feuerwehrdienst unfallversichert?

Ja. Aktive der Freiwilligen Feuerwehr sind über die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) beitragsfrei geschützt. Das gilt für Einsätze, Übungen, Lehrgänge und die Wege dorthin. Je nach Fall zahlt der Träger Heilbehandlung, Rente oder Hinterbliebenenleistungen. Zuständig ist die Unfallkasse des Landes oder eine Feuerwehr-Unfallkasse.

Wie hoch ist der Frauenanteil in der Freiwilligen Feuerwehr?

Zum 31.12.2022 nennt der DFV 11,93 Prozent, das sind 122.624 Frauen. In der Jugendfeuerwehr sind es 31,95 Prozent Mädchen. Mehr zum Hintergrund: Was ist eine Feuerwehr?, Förderungen und Zuschüsse.

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