Kinderfeuerwehr sicher planen: Aufsicht und Notfallablauf
Sichere Kinderfeuerwehrarbeit beginnt vor dem Treffen. Prüft die Aktivität, die tatsächlich anwesenden Betreuenden, den Raum und die Bedürfnisse der Gruppe. Reicht die Aufsicht nicht aus, vereinfacht ihr das Programm oder sagt den Termin ab. Eine Unterschrift der Eltern macht eine ungeeignete Aktivität nicht sicher.
Verbindliche Regeln und Empfehlungen unterscheiden
Die DGUV Regel 105-049, Erläuterungen zu § 17, verlangt, Entwicklungs- und Ausbildungsstand der Kinder zu berücksichtigen. Kinder, also Personen unter 15 Jahren, nehmen nicht an Einsätzen teil. Eine abweichende landesrechtliche Regelung betrifft nur Jugendliche. Welche Fassung und welche ergänzenden Regeln bei euch gelten, klärt ihr mit Träger und Unfallkasse.
Die DJF-Empfehlung zum Betreuendenschlüssel nennt für 6- bis 9-Jährige im Normalfall mindestens zwei Betreuende auf zehn Kinder. Das ist eine Empfehlung und kein gesetzlicher Fixwert. Je nach Aktivität, Kindern und Umgebung braucht ihr mehr Betreuung, und der Schlüssel ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Für jüngere Kinder prüft ihr die Regeln eures Trägers gesondert.
Die DGUV Regel 105-049, Abschnitt 4.3, verlangt bei jedem Dienst einer Kinder- oder Jugendgruppe mindestens eine Ersthelferin oder einen Ersthelfer. Plant diese Besetzung für jeden Termin ein.
Vor jedem Dienst entscheiden: Geht es los?
| Frage | Wenn die Antwort offen bleibt |
|---|---|
| Wer beaufsichtigt welche Teilgruppe, und wer übernimmt Erste Hilfe? | Keine parallelen Stationen starten |
| Wer betreut die übrigen Kinder bei einem Notfall? | Ersatz organisieren oder absagen |
| Ist der Raum vom Einsatz- und Fahrzeugbetrieb getrennt? | Anderen Raum wählen |
| Sind Ausgänge und Wege frei? | Erst freiräumen |
| Sind die Notfallkontakte erreichbar? | Vor Beginn klären |
| Braucht ein Kind zusätzliche Unterstützung? | Vorab mit Familie und Team abstimmen |
Die Planungsvorschläge in diesem Blog verzichten auf Druckschlauchspiele, Rauch- und Dunkelsimulationen, Hitzeexperimente, Augenbinden und das Tragen von Kindern. Es sind keine Einsatzübungen. Fahrzeuge zeigt ihr nur im gesicherten Stillstand, mit klar abgegrenzten Bereichen und mit Zustimmung der Verantwortlichen. Kinder bedienen keine Tore, Pumpen oder Fahrzeugtechnik.
Bei Wegen im Straßenverkehr und bei Dunkelheit tragen alle Kinder Warnwesten oder helle, reflektierende Kleidung. Auf dem Weg geht eine Betreuungsperson vorn und eine am Ende der Gruppe.
Aufsicht umfasst Ankunft und Abholung
Vereinbart, wo und an wen die Familie das Kind übergibt, ab wann die Aufsicht beginnt und wie die Abholung läuft. Die DJF erläutert den Umfang der Aufsicht, der nicht überall gleich geregelt ist. Haltet Änderungen der Abholberechtigung schriftlich fest. Ein Kind verlässt die Gruppe nicht allein und geht nicht mit einer anderen Familie mit, nur weil jemand sagt, er könne es „schon mitnehmen“. Ohne schriftliche Abholberechtigung klärt ihr das vorher mit den Eltern.
Wird ein Kind nicht abgeholt, bleibt die Betreuung bestehen, während eine andere Person die Familie erreicht. Legt vorher fest, wie ihr vorgeht, wenn niemand erreichbar ist. Schickt das Kind nicht eigenmächtig nach Hause.
Ein Notfallplan auf einer Seite
Schreibt auf: genaue Adresse, Zugang für Rettungskräfte, Standort des Erste-Hilfe-Materials und die Notfallkontakte. Ordnet die Aufgaben Namen zu, nicht nur Buchstaben:
- Eine Person leistet Erste Hilfe im Rahmen ihrer Ausbildung und setzt den Notruf 112 ab, wenn nötig.
- Eine zweite Person sammelt die übrigen Kinder an einem sicheren Ort und beaufsichtigt sie.
- Weitere Betreuende weisen die Rettungskräfte ein und informieren die Familie.
- Leitung und Träger erhalten die Meldung, die euer Verfahren vorsieht.
Bei wenig Personal klärt ihr im Team, wie Notruf und Einweisung gelingen, ohne die Gruppe allein zu lassen. Übt den Ablauf im Erwachsenenteam. Die Kinder müssen dafür keine Verletzten spielen, und einen echten Notruf löst ihr nie zur Übung aus.
Medizinische Handgriffe gehören in einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs, insbesondere Wiederbelebung und Medikamentengabe. Braucht ein Kind ein Notfallmedikament, vereinbart ihr vorab mit Familie und Träger einen konkreten, ärztlich abgestimmten Plan. Eine allgemeine Allergieliste reicht dafür nicht.
Versicherung klären
§ 2 Absatz 1 Nummer 12 SGB VII erfasst unter anderem ehrenamtliche Tätigkeit in Hilfeleistungsunternehmen und bestimmte Ausbildungsveranstaltungen, darunter satzungsmäßige Veranstaltungen, die der Nachwuchsförderung dienen. Lasst euch von der zuständigen Unfallkasse erklären, wie sie eure Trägerform, Schnuppergäste, Helfende und Ausflüge einordnet. Ein Aufsichtsfehler bedeutet nicht, dass der Unfallschutz des Kindes entfällt. Haftung und möglicher Regress sind davon getrennte Fragen. Mehr zum Thema: Unfallversicherung in der Feuerwehr.
Wetter und Abbruch
Prüft vorher die amtlichen Warnungen, zum Beispiel die des Deutschen Wetterdienstes, und legt einen sicheren Rückzugsort fest. Bei Gewitter, Glatteis, Sturm oder starker Hitze geht ihr früh ins Gebäude oder sagt ab. Eine feste Temperaturgrenze für jede Gruppe gibt es nicht. Sorgt bei Wärme für Schatten, Trinkpausen, Sonnenschutz und Kopfbedeckung, und beobachtet Müdigkeit, Frieren, Überforderung und nasse Wege.
Nach einem Vorfall haltet ihr sachlich fest: Zeitpunkt, Ort, beteiligte Betreuende, Beobachtung, Maßnahmen und Übergabe. Erstversorgung und nötige Meldungen haben Vorrang. Die Unfallkasse und euer Träger geben vor, wie ihr eine Unfallanzeige erstattet und in welcher Frist. Fragt dort nach dem Formular, bevor der erste Fall eintritt.
Abschlusscheck
- Alle Kinder gezählt und geregelt übergeben
- Material gesichert, Wege wieder frei
- Erste-Hilfe-Leistungen nach eurem Verfahren dokumentiert
- Vorkommnisse ausgewertet, nächste Planung angepasst
Die Ausflugs-Checkliste hilft bei Ortswechseln, der Vertretungsablauf bei Personalausfall. Sensible Angaben behandelt der Datenschutzleitfaden.