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Freiwillige Feuerwehr03. März 2026Aktualisiert: 02. Oktober 2026FWVS Redaktion6 Min. Lesezeit

Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr: Inventar und Prüfplan

Wie ihr Fahrzeuge und Geräte erfasst, Prüfungen je Gerät plant, Mängel sperrt und Freigaben nachweist. Mit Vorlage statt pauschaler Prüffristentabelle.

Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr: Inventar und Prüfplan

Eine verlässliche Geräteverwaltung besteht aus drei Dingen: Jedes Gerät lässt sich eindeutig identifizieren, für jedes gibt es einen passenden Prüfplan, und defekte Geräte werden konsequent gesperrt. Wie oft ihr was prüft, hängt vom Gerät, von der Nutzung, von den Herstellerunterlagen und von den geltenden Regeln ab. „Alle Geräte jährlich“ ist dafür zu grob.

Das Inventar so aufbauen, dass die Vertretung es versteht

Erfasst für jeden Eintrag Kennung, Typ, Hersteller, Seriennummer, Standort, die zugehörige Anleitung und die verantwortliche Person. Trennt Fahrzeug, fest eingebautes Aggregat und mitgeführte Geräte, wenn sie unterschiedlich geprüft werden. Legt außerdem fest, welche Zustände es gibt: im Bestand, einsatzbereit, gesperrt, ausgesondert.

Die Bezeichnung eines Fahrzeugs verrät nicht, wie viele Personen es befördert, wie hoch die zulässige Gesamtmasse ist und was es geladen hat. Das steht in den Fahrzeugpapieren. Prüft Fahrerlaubnisse deshalb am tatsächlichen Fahrzeug, wie im Ratgeber zur Fahrberechtigung beschrieben.

Den Prüfplan aus den richtigen Quellen erstellen

Der DGUV Grundsatz 305-002 enthält Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr. Dazu kommen die Herstellerunterlagen und weitere Vorschriften. Für die Unfallverhütung gilt die Fassung, die euer Unfallversicherungsträger erlassen hat. Die verlinkte DGUV Vorschrift 49 ist eine Musterfassung. Wie ihr den Grundsatz anwendet, erläutern die Hinweise FBFHB-032.

Vorlage je Gerät

AngabeWas ihr einträgt
PrüfgegenstandGerät und Kennung
GrundlageQuelle, Fassung, Anleitung des Herstellers
PrüfartSicht-, Funktions- oder Belastungsprüfung, anderes Verfahren
Anlass und FristTurnus, Nutzung, Schaden oder Reparatur
QualifikationWelche Kenntnisse oder Zulassung die Prüfung erfordert
ErgebnisBefund, Einschränkung, Sperre, nächste Maßnahme
NachweisDatum, prüfende Stelle, Fundstelle des Protokolls

Die Gerätewart-Ausbildung berechtigt nicht automatisch zu jeder elektrischen, druckführenden oder besonderen Prüfung. Gebt solche Prüfungen an eine geeignete Stelle.

Fahrzeugprüfung und Geräteprüfung trennen

Hauptuntersuchung (HU), Prüfungen der Betriebssicherheit und Wartung sind verschiedene Vorgänge. Die Fristen für die HU richten sich nach der Fahrzeuggruppe in Anlage VIII StVZO. Sie liegen nicht für jedes Feuerwehrfahrzeug bei zwölf Monaten. Sie hängen von Fahrzeuggruppe, zulässiger Gesamtmasse und Alter ab. Für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, die weder als Pkw noch als Fahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen gelten, sind es nach Nr. 2.1.4.1 zum Beispiel 24 Monate; für einen Mannschaftstransporter mit mehr als acht Fahrgastplätzen gilt dagegen Nr. 2.1.3. Prüft für jedes Fahrzeug die passende Nummer der Anlage.

Eine bestandene HU ersetzt außerdem nicht die Prüfung der mitgeführten Geräte. Eine Werkstattrechnung beweist nicht, dass alles Nötige geprüft wurde. Plant feste Termine so, dass Ersatz und Rückgabe abgestimmt sind.

Mangel erkennen, sperren, beheben, freigeben

Kann ein Mangel die Sicherheit oder Gesundheit von Feuerwehrangehörigen gefährden, müssen schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Feuerwehrfahrzeuge unverzüglich der Benutzung entzogen werden. Das steht in § 10 der Muster-DGUV-Vorschrift 49. Nach § 11 Absatz 4 gilt das auch bei Zweifeln an der Funktionsfähigkeit von Ausrüstungen, Geräten und Schutzausrüstungen. Die Sperre kommt also vor der Reparaturliste.

  1. Gerät kennzeichnen und vor weiterer Nutzung sichern (Sperrschild, aus dem Fach nehmen).
  2. Kennung, Fehler und Zeitpunkt aufschreiben.
  3. Zuständige Person informieren, Ersatzbedarf klären.
  4. Reparatur oder Prüfung durch die geeignete Stelle beauftragen.
  5. Ergebnis prüfen. Nur die dafür festgelegte Person gibt frei.
  6. Status, Standort und Nachweis aktualisieren.

Eine klemmende Leiter ist kein Mangel, der zwei Wochen warten darf. Bewertet jeden Fall nach seiner Sicherheitsrelevanz. Ein digitales Ticket ersetzt die tatsächliche Sperre nicht.

Schläuche und Atemschutz

Prüfdrücke, Zeiten und Reinigungsverfahren nehmt ihr aus den Unterlagen zu eurem Schlauchtyp und nicht aus allgemeinen Zahlen. Bei Atemschutzgeräten führt ihr Geräte- und Personennachweise getrennt. Mehr dazu in Atemschutz: Prüfungen und Fristen.

Beispiel: Werkstattwoche organisieren

  1. Vorher: Fällige Geräte mit Kennung zusammenstellen und Ersatz vereinbaren.
  2. Abgabe: Umfang der Arbeiten und erwartete Leistungen aufschreiben.
  3. Rücknahme: Jedes Gerät mit dem Protokoll abgleichen. Fehlende Unterlagen werden vor der Freigabe geklärt.
  4. Danach: Die nächste Frist aus der Grundlage übernehmen und nicht einfach ein Jahr addieren.

Zwei Fälle aus der Praxis (erfunden):

  • Gerät kommt ohne Bericht zurück. Die Werkstatt hat die Reparatur telefonisch gemeldet, ein Ergebnis liegt nicht vor. Die zuständige Person klärt, was tatsächlich gemacht und geprüft wurde. Aufs Fahrzeug kommt das Gerät erst nach der Freigabe zurück.
  • Gerät wurde auf ein anderes Fahrzeug umgeladen. Ihr ändert den Standort und gleicht die Beladungsliste ab. Prüft auch, ob Halterung und vorgesehene Verwendung zum neuen Platz passen. Der Inventareintrag allein beweist keine sichere Beladung.

Ersatz bei Prüfung und Reparatur

Bevor ihr ein Gerät einliefert, klärt ihr, welche Aufgabe es abdeckt und welcher Ersatz zulässig ist. Ein äußerlich ähnliches Gerät erfüllt nicht immer dieselben Anforderungen, und die Mannschaft muss auch den Ersatz bedienen können. Meldet der Führung jede Einschränkung der Einsatzbereitschaft. Ein gesperrtes Gerät wird nicht durch ein privat geliehenes ersetzt, nur damit die Beladungsliste wieder stimmt.

Bestandsabgleich

Eine Inventur ist hilfreich, ersetzt aber nicht die laufende Pflege. Prüft nach jeder Umladung, jedem Werkstattgang und jeder Aussonderung die Zuordnung. Auch kleine Teile können sicherheitsrelevant sein. Für den Abgleich braucht ihr Kennung, Standort und Status. Anschaffungswert und Rechnung sind Zusatzangaben. Kennt ihr das Kaufdatum nicht, tragt ihr kein geschätztes ein, sondern klärt Herkunft und nächste Prüfung.

Wartung und Prüfung getrennt erfassen

Reinigung, Wartung, Instandsetzung und Prüfung beantworten verschiedene Fragen. Eine Wartung kann eine Prüfung enthalten, das muss das Protokoll aber zeigen. Schreibt in jeder Beauftragung, welche Leistungen ihr erwartet und welche Nachweise zurückkommen sollen. Ein Haken „UVV erledigt“ ohne Gerät und Ergebnis hilft dem Nachfolger nicht.

Aussonderung

Wird ein Gerät dauerhaft ausgemustert, haltet ihr Kennung, Grund, Entscheidung und weiteres Vorgehen fest. Kennzeichnet es oder entfernt es, damit es nicht unbemerkt auf ein Fahrzeug zurückkehrt. Ein defekter Gegenstand bleibt nicht als Anschauungsstück zugänglich, wenn er mit einem einsatzbereiten verwechselt werden kann.

Eine Jahresübersicht über anstehende Ersatzbeschaffungen und wiederkehrende Defekte hilft euch bei der Planung. Eure Kommune braucht nachvollziehbare Angaben und begründete Prioritäten.

Digitale Kennungen und Software

QR-Codes machen Gerätekarten auffindbar. Prüft aber, wer hinter dem Link welche Daten sieht oder ändert. Die Kennung muss auch ohne Smartphone lesbar sein. Bei der Auswahl einer Lösung zählen außerdem Export, Sicherung und Vertretungszugang, nicht nur die Scanfunktion.

Die FWVS bietet dafür eine Gerätewartung mit Wartungsplänen, Prüfpunkten, Mängelmeldungen und QR-Etiketten sowie die Fahrzeugverwaltung mit Prüfterminen. Das ersetzt nicht die fachliche Prüfung, es hilft beim Nachhalten.

Wie ihr die Pflege auf eine Vertretung übertragt, steht in Aufgaben im Ehrenamt übergeben. Für Rangier- und Fahrbewegungen ergänzt die Einweiserübung den gepflegten Fuhrpark.

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