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Freiwillige Feuerwehr18. März 2026FWVS Redaktion12 Min. Lesezeit

Atemschutz Feuerwehr: Prüffristen, Nachweise & digitale Verwaltung

Atemschutz Feuerwehr Prüffristen nach FwDV 7 und DGUV: G26.3-Intervalle, Belastungsübung, Geräteprüfung und lückenlose Dokumentation für AGT.

Atemschutz Feuerwehr: Prüffristen, Nachweise und digitale Verwaltung

Freitagabend, 22:47 Uhr. Der Melder geht. "B3, Wohnungsbrand mit Menschenrettung." Auf der Anfahrt checkt der Gruppenführer mental durch: Wer kann heute unter Atemschutz? Sind alle G26-Untersuchungen aktuell? Hat Kamerad Müller seine Belastungsübung schon gemacht? Wer diese Fragen nicht sicher beantworten kann, hat ein sicherheitsrelevantes Problem.

Atemschutzgeräteträger (AGT) sind das Rückgrat vieler Feuerwehreinsätze. Ob Brandbekämpfung in verrauchten Gebäuden, Gefahrguteinsätze oder Menschenrettung aus Kellern: ohne Atemschutz geht es nicht. Gleichzeitig gehört der Atemschutzeinsatz zu den gefährlichsten Bereichen im Feuerwehrdienst. Deshalb gelten strenge Voraussetzungen, feste Prüffristen und lückenlose Dokumentationspflichten. Die digitale Lehrgangs- und Nachweis-Verwaltung ist dabei kein Luxus, sondern Pflicht für jede Freiwillige Feuerwehr. Dieser Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über alles, was rund um Atemschutz in der Feuerwehr organisiert, geprüft und dokumentiert werden muss.

Voraussetzungen für den Atemschutzeinsatz

Nicht jedes Feuerwehrmitglied darf unter Atemschutz eingesetzt werden. Die Anforderungen sind in der FwDV 7 (Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 "Atemschutz") und der DGUV Vorschrift 49 (Feuerwehren) verbindlich geregelt. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein AGT eingesetzt werden.

VoraussetzungDetailsNachweis
Mindestalter18 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 17 möglich)Personalakte
Gesundheitliche EignungG26.3-Untersuchung ohne Einschränkungen bestandenÄrztliches Attest
Lehrgang AtemschutzgeräteträgerMindestens 25 Stunden, Theorie + PraxisLehrgangszeugnis
BelastungsübungÜbung in Atemschutzübungsanlage nach DIN 14093 bestandenÜbungsprotokoll
Jährliche EinsatzübungMindestens eine Übung unter Atemschutz pro JahrÜbungsnachweis
Regelmäßige FortbildungWiederholungsübungen in der AtemschutzstreckeTeilnahmebestätigung
UnterweisungJährliche Unterweisung nach § 15 DGUV Vorschrift 49Unterschriftenliste
Körperliche EignungBart und Brille dürfen Maskendichtigkeit nicht beeinträchtigenSichtkontrolle

Das ist eine lange Liste, und das zu Recht. Fehlt auch nur ein Nachweis, darf das Mitglied nicht unter Atemschutz eingesetzt werden. Bei 20 oder 30 AGT in der Wehr summiert sich das schnell zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand.

Die G26.3-Untersuchung: Ablauf, Intervalle und Kosten

Die zentrale Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger kennen viele als G26.3. Diese Nummerierung ist offiziell entfallen: Seit 2022 hat die DGUV die alten „Grundsätze" durch die „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" ersetzt, die maßgebliche Eignungsbeurteilung heißt heute schlicht „Atemschutzgeräte". In der Feuerwehrpraxis ist „G26.3" trotzdem weiter geläufig, auch die Feuerwehr-Unfallkassen nutzen den Begriff noch. Für Feuerwehrangehörige mit umluftunabhängigem Atemschutz (Pressluftatmer) gilt die anspruchsvollste Stufe, früher als G26.3 bezeichnet.

Was wird untersucht?

Die G26.3-Untersuchung umfasst:

  • Anamnese: Befragung zu Vorerkrankungen, Medikamenten, Lebensgewohnheiten
  • Lungenfunktionstest (Spirometrie): Messung von Lungenvolumen und Atemfluss
  • Belastungs-EKG (Ergometrie): Herz-Kreislauf-Belastung auf dem Fahrradergometer
  • Ruhe-EKG: Herzrhythmus und -funktion in Ruhe
  • Blutuntersuchung: Blutbild, Leber- und Nierenwerte, Blutzucker
  • Urinuntersuchung: Nierenfunktion, Stoffwechselerkrankungen
  • Sehtest: Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farbsehen
  • Hörtest (Audiometrie): Hörvermögen
  • Körperliche Untersuchung: Allgemeinzustand, Bewegungsapparat, Haut

Für die Untersuchung sollte etwa eine Stunde eingeplant werden. Das Belastungs-EKG auf dem Ergometer fordert ordentlich.

Untersuchungsintervalle

Die Intervalle der G26.3-Untersuchung richten sich nach Alter und Gerätegewicht. Bei Pressluftatmern, deren Gerätegewicht in der Regel über 5 kg liegt, gelten nach DGUV Vorschrift 49 folgende Fristen:

  • Bis 50 Jahre: Alle 36 Monate (drei Jahre)
  • Ab 50 Jahre: Alle 12 Monate (jährlich)

Das sind Höchstfristen. Der untersuchende Arzt kann im Einzelfall ein kürzeres Intervall festlegen, etwa bei Vorerkrankungen. Die Erstuntersuchung muss vor dem Beginn der Atemschutzausbildung erfolgen. Ohne gültige G26.3 darf weder ausgebildet noch eingesetzt werden. Besonders bei Kameraden, die sich der 50-Jahres-Grenze nähern, wird die Terminplanung deutlich enger. Wer diesen Stichtag im System nicht hinterlegt hat, riskiert, dass ein AGT mit abgelaufenem Attest eingesetzt wird.

Kosten und Kostenträger

Die Kosten für die G26.3-Untersuchung liegen je nach Region und Arzt zwischen 80 und 150 Euro. Bei der Freiwilligen Feuerwehr trägt in der Regel die Kommune als Träger des Brandschutzes die Kosten. Die Untersuchung muss von einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder "Betriebsmedizin" durchgeführt werden.

Belastungsübung nach FwDV 7

Neben der ärztlichen Untersuchung müssen Atemschutzgeräteträger innerhalb von 12 Monaten eine Belastungsübung absolvieren. Die FwDV 7 schreibt diese Übung als zwingende Voraussetzung für den weiteren Atemschutzeinsatz vor. Wer die Belastungsübung mehr als 12 Monate nicht wiederholt, muss die gesamte Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wiederholen.

Anforderungen nach FwDV 7

Die Belastungsübung findet in einer Atemschutzübungsanlage statt, die nach DIN 14093 gebaut sein muss. Dabei ist folgende Arbeitsleistung zu erbringen:

  • Bis 50 Jahre: 80 kJ Gesamtarbeitsleistung bei einem Atemluftverbrauch von 1.600 Litern
  • Ab 50 Jahre: 60 kJ Gesamtarbeitsleistung

Die Übungsstrecke enthält in der Regel Abschnitte mit eingeschränkter Sicht, Kriechpassagen und körperliche Belastungselemente, die typische Einsatzsituationen abbilden.

Ergometertest als Alternative

Alternativ zur Atemschutzstrecke kann eine Belastung auf dem Fahrradergometer durchgeführt werden. Hier muss eine Mindestleistung über einen definierten Zeitraum erbracht werden (in der Regel 2,1 Watt pro kg Körpergewicht über 4 Minuten). Diese Variante eignet sich für Wehren ohne Zugang zu einer DIN-14093-konformen Übungsanlage.

Dokumentation der Belastungsübung

Jede Belastungsübung muss dokumentiert werden: Datum, Teilnehmer, Ergebnis (bestanden/nicht bestanden), Prüfer. Diese Nachweise sind Teil der AGT-Akte und müssen jederzeit abrufbar sein. Eine digitale Feuerwehrverwaltung ordnet Ergebnisse direkt dem Mitglied zu und überwacht Fristen automatisch.

Einsatzdokumentation für Atemschutzgeräteträger

Jeder Atemschutzeinsatz wird gesondert dokumentiert. Die Atemschutzüberwachung ist dabei ein sicherheitskritisches Element ohne Toleranz für Lücken. Im Ernstfall müssen Einsatzzeit und Restdruck jedes Trupps sekundengenau bekannt sein.

Pflichtangaben pro Atemschutzeinsatz

Für jeden AGT-Einsatz müssen mindestens folgende Daten erfasst werden:

  • Name des AGT und Trupppartner
  • Gerätenummer des Pressluftatmers
  • Flaschendruck bei Einsatzbeginn und -ende
  • Uhrzeit Einsatzbeginn und Rückkehr
  • Einsatzauftrag (z.B. Menschenrettung, Brandbekämpfung)
  • Rückzugssignal / Rückzugsdruck
  • Besondere Vorkommnisse (Mayday, Geräteprobleme, Verletzungen)

Die Atemschutzüberwachung (ASÜ) führt in der Regel der Atemschutzüberwacher an der Einsatzstelle, entweder auf Papier (Atemschutzüberwachungstafel) oder digital. Im Nachgang werden die Daten in die Einsatzdokumentation übernommen.

Einsatzstunden als Karrierenachweis

Die Gesamtzahl der Atemschutzeinsätze und -stunden wird in der Personalakte geführt und kann bei Lehrgangsbewerbungen oder Beförderungen relevant sein. Wer eine Feuerwehrverwaltungssoftware nutzt, die Einsätze automatisch den AGT zuordnet, spart das mühsame manuelle Zusammenzählen am Jahresende.

Geräteprüfung und Gerätewartung

Die Sicherheit im Atemschutzeinsatz steht und fällt mit dem Gerätezustand. Pressluftatmer, Atemschutzmasken, Druckluftflaschen und Lungenautomaten unterliegen strengen Prüfvorschriften nach FwDV 7 und BetrSichV.

Gerät / KomponentePrüfintervallVorschrift / NormPrüfung durchDokumentation
Pressluftatmer (komplett)Nach jedem EinsatzFwDV 7, DIN EN 137GerätewartPrüfprotokoll
Pressluftatmer (Grundüberholung)Alle 6 JahreHerstellervorgabeAtemschutzwerkstattWerkstattprotokoll
AtemschutzmaskeNach jedem Einsatz (Reinigung + Sichtprüfung)DIN EN 136GerätewartPrüfprotokoll
Atemschutzmaske (Dichtprüfung)Alle 6 JahreDIN EN 136AtemschutzwerkstattWerkstattprotokoll
LungenautomatenAlle 6 Jahre (Grundüberholung)DIN EN 137AtemschutzwerkstattWerkstattprotokoll
Druckluftflaschen (TÜV)Alle 5 JahreBetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)TÜV-Stempel
Druckluftflaschen (Füllung)Bei jeder Füllung (Sichtprüfung)FwDV 7AtemschutzwerkstattFüllprotokoll
Chemikalienschutzanzug (CSA)Jährlich + nach jedem EinsatzDIN EN 943Gerätewart / HerstellerPrüfprotokoll
Fluchthaube / RettungshaubeJährlich (Sichtprüfung)HerstellervorgabeGerätewartPrüfprotokoll

Druckluftflaschen, ob aus Stahl oder Verbundwerkstoff (Composite), unterliegen nach § 16 in Verbindung mit Anhang 2 Abschnitt 4 der BetrSichV einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle alle 5 Jahre. Hinzu kommt bei Composite-Flaschen die begrenzte Lebensdauer von in der Regel 15 Jahren (Typ-3-Flaschen mit Aluminium-Innenliner).

Bei größeren Wehren mit zehn oder mehr Geräten plus Masken, Flaschen und CSA wird die Fristenverwaltung ohne System schnell unübersichtlich.

Die Atemschutzwerkstatt

Viele Prüfungen erfordern eine zertifizierte Atemschutzwerkstatt, die meist auf Kreisebene oder bei Stützpunktfeuerwehren betrieben wird. Die Koordination der Geräteeinlieferung, Nachverfolgung des Prüfstatus und Rückholung erfordern eine strukturierte Dokumentation.

Gerätenummern und Zuordnung

Jedes Atemschutzgerät muss eindeutig identifizierbar sein (Gerätenummer). Im Einsatz wird dokumentiert, welcher AGT welches Gerät getragen hat. So lässt sich im Nachhinein nachvollziehen, ob ein Gerät Probleme hatte. Ein Feuerwehrverwaltungsprogramm mit Geräteverwaltung ordnet Geräte, Prüfungen und Einsätze automatisch zu.

Wer darf wann eingesetzt werden?

Die zentrale Frage im Atemschutzmanagement: Welche Kameradinnen und Kameraden sind aktuell einsatzbereit? Die Einsatzbereitschaft hängt von mehreren Faktoren gleichzeitig ab.

Checkliste: AGT-Einsatzbereitschaft

Ein Atemschutzgeräteträger ist einsatzbereit, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

  • G26.3-Untersuchung gültig (nicht abgelaufen)
  • Belastungsübung innerhalb der letzten 12 Monate bestanden
  • Atemschutzlehrgang erfolgreich absolviert
  • Mindestens eine Atemschutzübung in den letzten 12 Monaten
  • Jährliche Unterweisung nach § 15 DGUV Vorschrift 49 durchgeführt
  • Kein Tätigkeitsverbot durch Arzt oder Dienstvorgesetzten
  • Persönliche Schutzausrüstung (Maske, Flammschutzhaube) vorhanden und geprüft
  • Mindestalter 18 Jahre erreicht

In einer Freiwilligen Feuerwehr mit 20 Atemschutzgeräteträgern bedeutet das 160 Einzelnachweise, die ständig aktuell sein müssen. Ohne digitale Unterstützung ist das kaum zuverlässig zu leisten.

Ampelsystem in der Praxis

Viele Wehren nutzen ein Ampelsystem für die AGT-Verfügbarkeit:

  • Grün: Alle Nachweise gültig, einsatzbereit
  • Gelb: Ein Nachweis läuft innerhalb der nächsten 3 Monate ab, Handlungsbedarf
  • Rot: Ein oder mehrere Nachweise abgelaufen, nicht einsatzbereit

Eine Feuerwehrverwaltungssoftware berechnet die Ampel automatisch und sendet bei Gelb-Status eine Erinnerung an den Atemschutzbeauftragten. Aus reaktivem Krisenmanagement wird vorausschauende Planung.

Digitale Atemschutz-Nachweise

Die Digitalisierung der Atemschutz-Nachweise zeigt den Mehrwert einer Feuerwehrverwaltung besonders deutlich. Statt loser Karteikarten, Excel-Listen und Papierordnern bietet ein Feuerwehrverwaltungsprogramm klare Vorteile.

Alle Atemschutz-relevanten Nachweise werden direkt im Mitgliederprofil gespeichert: G26.3-Attest mit Gültigkeitsdatum, Belastungsübung mit Datum und Ergebnis, Lehrgangszeugnis, Übungsnachweise und Unterweisungsnachweise. Das System berechnet automatisch, wann welcher Nachweis abläuft, und sendet rechtzeitig Erinnerungen. Gerade bei der G26.3-Untersuchung, die bei unter 50-Jährigen alle drei Jahre fällig ist, schleichen sich ohne Erinnerungssystem leicht Versäumnisse ein.

Wehrführung und Atemschutzbeauftragte sehen auf einen Blick, wie viele AGT aktuell einsatzbereit sind und wo Handlungsbedarf besteht. Ärztliche Atteste, Lehrgangsbestätigungen und Prüfprotokolle können als Scan oder PDF direkt im System hinterlegt werden, jederzeit abrufbar, auch bei einer Überprüfung durch die Unfallversicherung oder den Kreisbrandmeister.

Mehr zur digitalen Mitgliederverwaltung in der Feuerwehr und zu Lehrgängen und Ausbildungsnachweisen.

Jahresstatistik und Auswertungen

Die systematische Erfassung aller Atemschutzdaten ermöglicht aussagekräftige Statistiken, die über die reine Pflichterfüllung hinausgehen.

Wichtige Kennzahlen im Atemschutzbereich

  • Anzahl einsatzbereiter AGT: Wie viele Atemschutzgeräteträger stehen der Wehr aktuell zur Verfügung?
  • AGT-Quote: Anteil der AGT an der Gesamtstärke der Einsatzabteilung (Zielwert: mindestens 50 %)
  • Atemschutzeinsätze pro Jahr: Wie häufig wurde Atemschutz eingesetzt?
  • Nachweisquote: Wie viele AGT haben alle Nachweise fristgerecht erneuert?
  • Belastungsübungs-Quote: Anteil der AGT, die die Belastungsübung im laufenden Jahr bereits absolviert haben
  • Altersstruktur der AGT: Wie viele AGT nähern sich der 50-Jahres-Grenze mit dem kürzeren G26-Intervall?
  • Geräteauslastung: Wie oft wurden welche Pressluftatmer eingesetzt?

Berichtspflichten gegenüber dem Kreis

Viele Landkreise und kreisfreie Städte verlangen von ihren Feuerwehren jährliche Meldungen zum Atemschutz-Status: Gesamtzahl der AGT, Anzahl einsatzbereiter AGT zum Stichtag, Anzahl der durchgeführten Einsätze und Belastungsübungen sowie Bestand und Prüfstatus der Geräte. Wer diese Zahlen aus einer Feuerwehrverwaltungssoftware exportiert, spart Zeit und liefert belastbare, konsistente Daten.

Häufige Fehler im Atemschutzmanagement

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Problemfelder:

  • Abgelaufene G26.3 unbemerkt: Besonders bei jüngeren AGT mit 36-Monats-Intervall geht der Termin gern unter. "Ich dachte, die war noch gültig" ist ein Satz, den kein Atemschutzbeauftragter hören will.
  • Fehlende Belastungsübung: Zum Jahresende stellt sich heraus, dass mehrere AGT die Pflichtübung noch nicht absolviert haben. Wer die Frist um mehr als 12 Monate überschreitet, muss die Ausbildung nach FwDV 7 vollständig wiederholen.
  • Unvollständige Einsatzdokumentation: Die Atemschutzüberwachungsdaten werden nach dem Einsatz nicht übernommen. Im Nachhinein lässt sich dann nicht mehr nachvollziehen, wer mit welchem Gerät eingesetzt war.
  • Prüffristen bei Geräten verpasst: Besonders die 5- und 6-Jahres-Intervalle geraten leicht aus dem Blick.
  • Keine Vertretungsregelung: Fällt der Atemschutzbeauftragte aus, weiß niemand, wo welche Nachweise liegen.

Ein Feuerwehrverwaltungsprogramm mit integriertem Nachweismanagement und automatischen Erinnerungen minimiert all diese Risiken. Die Software vergisst keine Fristen und macht alle Daten für berechtigte Personen zugänglich.

Häufige Fragen

Wie oft muss die G26.3-Untersuchung wiederholt werden?

Bei Pressluftatmern gilt bis zum 50. Lebensjahr ein Höchstintervall von 36 Monaten, ab 50 Jahren von 12 Monaten. Der untersuchende Arzt kann kürzere Fristen festlegen. Ohne gültige Untersuchung darf niemand unter Atemschutz eingesetzt werden.

Heißt die G26.3 noch so?

Offiziell nicht mehr. Seit 2022 hat die DGUV die nummerierten „Grundsätze" durch die „DGUV Empfehlungen" ersetzt, die Untersuchung heißt jetzt Eignungsbeurteilung „Atemschutzgeräte". In der Feuerwehrpraxis ist der Begriff G26.3 aber weiterhin gebräuchlich.

Was passiert, wenn die Belastungsübung länger als 12 Monate zurückliegt?

Dann ruht die Einsatzberechtigung. Wer die Frist um mehr als 12 Monate überschreitet, muss laut FwDV 7 die gesamte Atemschutzausbildung wiederholen.

Wie oft müssen Atemluftflaschen geprüft werden?

Druckluftflaschen unterliegen nach § 16 BetrSichV alle fünf Jahre einer wiederkehrenden Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Composite-Flaschen haben zusätzlich eine begrenzte Lebensdauer von meist 15 Jahren.

Fazit

Atemschutz in der Feuerwehr ist weit mehr als das Aufsetzen einer Maske. Es ist ein komplexes Zusammenspiel aus medizinischer Eignung, körperlicher Fitness, regelmäßiger Übung und lückenloser Dokumentation. Die Verantwortung liegt bei Wehrführung und Atemschutzbeauftragten, und sie ist zu groß, um sie Papier und Zufall zu überlassen.

Die Anforderungen sind klar definiert: G26.3-Untersuchung nach DGUV Vorschrift 49, Belastungsübung nach FwDV 7, Lehrgänge, Übungen und Unterweisungen müssen nachgewiesen und aktuell sein. Die Geräte unterliegen strengen Prüfintervallen nach BetrSichV und Herstellervorgaben. All das lässt sich mit einer digitalen Feuerwehrverwaltung zuverlässig und effizient organisieren.


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