Jugendflamme 2026: Was sich mit den neuen Grundsätzen ändert — und wie ihr die Abnahme organisiert
Die Jugendflamme ist das Ausbildungsabzeichen der Deutschen Jugendfeuerwehr — für viele Jugendliche das erste Abzeichen überhaupt, das sie sich selbst erarbeiten. Zum 1. Januar 2026 hat die DJF die Grundsätze grundlegend überarbeitet: Der Deutsche Jugendfeuerwehrausschuss hat die neuen Regeln am 22. November 2025 in Essen beschlossen. Neue Altersgrenzen, eine klarere Aufgabenstruktur und ein deutlich erweiterter Aufgabenkatalog — wer als Jugendwartin oder Jugendwart die nächste Abnahme plant, sollte die Änderungen kennen, bevor er mit alten Kopiervorlagen arbeitet.
Was die Jugendflamme ist
Die Jugendflamme verbindet feuerwehrtechnische Ausbildung mit allgemeiner Jugendarbeit: Neben Knoten, Gerätekunde und Löschangriff gehören auch Notfallhilfe, Sport und soziale Aufgaben dazu. Drei Stufen begleiten die Jugendlichen durch ihre gesamte JF-Zeit. Die Abzeichen haben dieselbe Form und unterscheiden sich in den Flammenfarben: Gelb für Stufe I, Gelb-Orange für Stufe II, Gelb-Orange-Rot für Stufe III. Getragen wird das Abzeichen auf der linken Brusttasche des DJF-Übungsanzugs.
Anders als die Wettbewerbe der Jugendfeuerwehr ist die Jugendflamme kein Wettkampf: Es geht nicht um Bestzeiten gegen andere Gruppen, sondern um einen persönlichen Ausbildungsnachweis. Genau das macht sie für die Motivation in der Gruppe so wertvoll — jede und jeder kann sie schaffen.
Die wichtigsten Änderungen ab 2026
Bisher galten Grundsätze, die im Kern auf das Jahr 2001 zurückgingen — mit Stufe 1 ab 10 Jahren, Stufe 2 ab 13 Jahren und einer Abnahme der höheren Stufen durch die Kreisebene beziehungsweise Abnahmeberechtigte der DJF. Die neuen Grundsätze modernisieren das System an mehreren Stellen:
| Bisher (Grundsätze 2001) | Neu (Grundsätze ab 01.01.2026) | |
|---|---|---|
| Stufe I | ab 10 Jahren | mind. 1 Jahr JF-Zugehörigkeit oder Vorerfahrung aus der Kinderfeuerwehr |
| Stufe II | ab 13 Jahren, Abnahme Kreisebene | ab 12 Jahren, mind. 1 Jahr nach Stufe I |
| Stufe III | Abnahme durch DJF-Abnahmeberechtigte | ab 15 Jahren, mind. 1 Jahr nach Stufe II |
| Aufgaben | je nach Stufe unterschiedlich strukturiert | einheitliche Struktur aus 6 Aufgaben (Stufe III: 5) |
| Aufgabenkatalog | knapp | deutlich erweitert, auch als Ideenpool für den Übungsdienst |
Auffällig ist vor allem der neue Einstieg: Statt einer starren Altersgrenze zählt für Stufe I jetzt die Zugehörigkeit — mindestens ein Jahr in der Jugendfeuerwehr oder Vorerfahrung aus der Kinderfeuerwehr. Damit honoriert die DJF ausdrücklich den Übergang aus der Kinderfeuerwehr: Wer als Kind schon dabei war, muss nicht künstlich warten.
Die drei Stufen im Detail
Stufe I: Der Einstieg auf Ortsebene
Die erste Stufe bleibt bewusst niedrigschwellig. Abgenommen wird sie als Einzelabnahme auf Ortsebene — durch fachlich geeignete Jugendleiterinnen und Jugendleiter oder Führungskräfte der eigenen Feuerwehr. Ihr braucht also keine externe Kommission: Eine gut vorbereitete Jugendwartin darf die Stufe I selbst abnehmen und kann sie damit direkt in den normalen Übungsbetrieb einbauen.
Stufe II: Ab 12, mit Stationen
Für Stufe II müssen die Jugendlichen mindestens 12 Jahre alt sein, Stufe I bestanden haben und seit deren Abnahme mindestens ein Jahr gesammelt haben. Die Abnahme läuft als örtliche oder überörtliche Veranstaltung mit Stationen und Präsentationen — viele Kreisjugendfeuerwehren machen daraus einen gemeinsamen Aktionstag mehrerer Gruppen.
Stufe III: Ab 15, der Abschluss
Die dritte Stufe setzt Stufe II plus ein weiteres Jahr voraus und ein Mindestalter von 15 Jahren. Die Grundsätze empfehlen dazu einen neunstündigen Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen" — wie verbindlich das bei euch gehandhabt wird, klärt ihr mit der Kreis- oder Landesjugendfeuerwehr. Abgenommen wird in einem angemessenen, überörtlichen Rahmen — die Stufe III ist der sichtbare Abschluss der Jugendflamme-Laufbahn und für viele die letzte Station vor dem Übergang in die Einsatzabteilung.
Die neue Aufgabenstruktur: 1 + 3 + 1 + 1
Für die Stufen I und II besteht die Abnahme einheitlich aus sechs Aufgaben:
- 1 Aufgabe Notfallhilfe — etwa Notruf absetzen, Erste-Hilfe-Grundlagen
- 3 Aufgaben Feuerwehrtätigkeiten — zum Beispiel Brennen und Löschen, Knoten und Stiche, Gerätekunde
- 1 Aufgabe allgemeine Jugendarbeit — soziale, kreative oder gruppenbezogene Aufgaben
- 1 Aufgabe Bewegung und Sport
Bei Stufe III sind es fünf Aufgaben: eine Notfallhilfe, drei Feuerwehrtätigkeiten und wahlweise eine Aufgabe aus Jugendarbeit oder Sport. Die konkreten Aufgaben samt Bewertungshinweisen stehen im neuen, deutlich erweiterten Aufgabenkatalog der DJF — der taugt übrigens auch als Ideenfundus für ganz normale Übungsabende, selbst wenn gerade keine Abnahme ansteht.
Abnahme organisieren: So plant ihr das Jahr
- Grundsätze und Aufgabenkatalog besorgen — beides stellt die DJF kostenlos als PDF bereit (Links unten). Alte Vorlagen aus der Schublade vorher aussortieren.
- Landesregelung prüfen: Einige Landesjugendfeuerwehren ergänzen die Bundesgrundsätze um eigene Regelungen oder Übergangsfristen. Ein kurzer Draht zum Kreisjugendfeuerwehrwart klärt, was bei euch gilt.
- Kandidaten je Stufe erfassen: Wer erfüllt Alter, Zugehörigkeit und Wartejahr? Dafür braucht ihr belastbare Eintritts- und Abnahmedaten je Mitglied — spätestens hier rächt sich jede Zettelwirtschaft.
- Vorbereitung in den Dienstplan einbauen: Die sechs Aufgabenfelder lassen sich über mehrere Übungsabende verteilen — Notfallhilfe im Frühjahr, Knoten im Sommer, Sport nebenbei.
- Abnahmetag festlegen: Stufe I örtlich in Eigenregie, für Stufe II und III mit der Kreisebene koordinieren.
- Ergebnisse dokumentieren: Wer hat wann welche Stufe bestanden? Diese Daten braucht ihr spätestens für die nächste Stufe wieder — und für Urkunden, Ehrungen und den Jahresbericht.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter gibt es die Jugendflamme Stufe I?
Nach den neuen Grundsätzen (gültig ab 01.01.2026) gibt es kein starres Mindestalter mehr: Voraussetzung ist mindestens ein Jahr Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr oder Vorerfahrung aus der Kinderfeuerwehr. Stufe II setzt ein Mindestalter von 12 Jahren voraus, Stufe III von 15 Jahren.
Wer darf die Jugendflamme abnehmen?
Stufe I nehmen fachlich geeignete Jugendleiterinnen, Jugendleiter oder Führungskräfte der eigenen Feuerwehr als Einzelabnahme auf Ortsebene ab. Die Stufen II und III werden im Rahmen örtlicher bzw. überörtlicher Veranstaltungen abgenommen, meist koordiniert über die Kreisjugendfeuerwehr.
Was hat sich 2026 an der Jugendflamme geändert?
Die DJF hat die Grundsätze zum 01.01.2026 neu gefasst: flexibler Einstieg über Zugehörigkeit statt Mindestalter bei Stufe I, Stufe II ab 12 statt 13 Jahren, Stufe III ab 15 Jahren, eine einheitliche Aufgabenstruktur (Notfallhilfe, Feuerwehrtätigkeiten, Jugendarbeit, Sport) und ein stark erweiterter Aufgabenkatalog.
Gelten die neuen Grundsätze überall gleich?
Die Grundsätze der DJF bilden den bundesweiten Rahmen. Landesjugendfeuerwehren können ergänzende Regelungen treffen — etwa zu Übergangsfristen oder organisatorischen Details. Fragt im Zweifel bei eurer Kreis- oder Landesjugendfeuerwehr nach.
Fazit
Die neuen Grundsätze machen die Jugendflamme flexibler und praxisnäher: Der Einstieg über Zugehörigkeit statt Alter belohnt Kinderfeuerwehr-Erfahrung, die klare 1+3+1+1-Struktur macht die Vorbereitung planbar, und der erweiterte Aufgabenkatalog liefert Stoff für den ganzen Dienstplan. Für Jugendwarte heißt das konkret: neue PDFs besorgen, Landesregelung klären, Eintritts- und Abnahmedaten sauber pflegen — dann ist die Jugendflamme 2026 kein Verwaltungsakt, sondern das, was sie sein soll: ein Abzeichen, auf das Jugendliche stolz sind.
Quellen
- DJF – Grundsätze der Jugendflamme (PDF, gültig ab 01.01.2026, Beschluss vom 22.11.2025): jugendfeuerwehr.de
- DJF – Jugendflamme-Aufgabenkatalog (PDF, Ausgabe 2026): jugendfeuerwehr.de
- DJF – Themenseite Jugendflamme (Überblick, Farben, Systematik): jugendfeuerwehr.de/themen/jugendflamme
- DJF-Meldung „Grundsätze und Aufgabenkatalog für die Jugendflamme – jetzt neu!": jugendfeuerwehr.de
- Bisherige Grundsätze der Jugendflamme (Stand 02.09.2001, zum Vergleich): feuerwehr-sachsen-anhalt.de
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