Feuerwehr-Ausbildung: Lehrgänge und Qualifikationen planen
Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr beginnt mit der Grundausbildung, danach folgen je nach Aufgabe Fach- und Führungslehrgänge. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Mindestumfänge nach FwDV 2, einen Ablauf für die Lehrgangsanmeldung und eine Qualifikationsmatrix für eure Wehr. Name, Stundenumfang, Zugang und Anerkennung eines Lehrgangs unterscheiden sich zwischen den Ländern. Ein Lehrgang ist weder ein Dienstgrad noch eine Fahrerlaubnis.
Was die FwDV 2 beschreibt
Die FwDV 2 (Stand Januar 2012) enthält Rahmenrichtlinien und Musterausbildungspläne. Die Länder setzen sie unterschiedlich um. In Bayern zum Beispiel läuft die Grundausbildung als Modulare Truppausbildung, die Unterlagen dazu veröffentlicht die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg als Teilnehmerunterlage. Prüft deshalb für jede Anmeldung die aktuelle Ausschreibung eurer Landesfeuerwehrschule.
Die Tabelle nennt Mindestumfänge aus der FwDV 2. Die Stunden sind Unterrichtsstunden zu 45 Minuten.
| Ausbildung nach FwDV 2 | Mindestumfang | Wofür |
|---|---|---|
| Truppmann Teil 1 | 70 Stunden | Grundlegende Tätigkeiten unter Anleitung |
| Truppmann Teil 2 | 80 Stunden in zwei Jahren | Vertiefung am Standort |
| Truppführer | 35 Stunden | Führung eines Trupps |
| Sprechfunker | 16 Stunden | Nachrichtenübermittlung im Sprechfunk |
| Atemschutzgeräteträger | 25 Stunden | Einsatz unter Atemschutz |
| Maschinist | 35 Stunden | Bedienung der Aggregate und Pumpen |
| Gruppenführer | 70 Stunden | Führung einer Gruppe |
| Zugführer | 70 Stunden | Führung eines Zuges |
Für Anmeldung und Zulassung gilt die Ausbildungsregelung eures Landes. Dienstgrade sind nicht Teil der Tabelle. Ausbildung, Bestellung in eine Funktion und Beförderung sind drei getrennte Vorgänge.
Ausbildungsstand je Mitglied festhalten: In der FWVS ordnet ihr absolvierte Lehrgänge dem jeweiligen Mitglied zu. Die digitale Lehrgangsverwaltung für die Feuerwehr zeigt euch, wie ihr den Lehrgangskatalog und die Zuordnungen pflegt. Anerkennung und Einsatzfreigabe klärt weiterhin die zuständige Stelle.
Grundausbildung und Standortausbildung
Neue Mitglieder brauchen eine feste Ansprechperson und einen Plan für die eigenen Fahrzeuge, Geräte und Abläufe. Vorwissen aus Beruf oder Jugendfeuerwehr hilft, ersetzt aber vorgeschriebene Nachweise nicht automatisch. Die Anerkennung klärt ihr mit der Ausbildungsstelle.
Am Standort vermittelt ihr die örtlichen Besonderheiten und wiederholt Grundfertigkeiten. Dokumentiert Inhalt und Teilnahme. Eine Anwesenheitsliste zeigt nicht, ob alle Themen behandelt wurden. Wie ihr Lernziele und Nachholtermine einplant, zeigt der Dienstplan-Ratgeber.
Fachlehrgänge nach Bedarf wählen
Atemschutz, Maschinist, Sprechfunk und andere Spezialisierungen eröffnen verschiedene Aufgaben. Sie bilden keine Karriereleiter, die jeder bis zur Führungskraft hinaufsteigen müsste. Entscheidend sind Interesse, Eignung, euer örtliches Konzept und die Zeit der Person.
Für Atemschutz kommen persönliche Eignung und regelmäßige Nachweise hinzu, siehe Atemschutz: Prüfungen und Fristen. Ein Maschinistenlehrgang ersetzt nicht die Fahrerlaubnis, die für das Fahrzeug nötig ist. Dazu der Feuerwehrführerschein-Ratgeber. Motorsäge, Absturzsicherung oder Bootsführung brauchen eigene Ausbildung und sichere Bedingungen. Eine gemeinsame Stundenliste dafür gibt es nicht.
Führungsqualifikationen und Bestellung
Führungslehrgänge vermitteln Fähigkeiten für taktische Aufgaben. Wer danach welche Funktion übernimmt, bestimmen Organisation und Bestellung. Die FwDV 100 beschreibt das Führungssystem. Ein Planspiel übt Führungsvorgänge, ersetzt aber weder Lehrgänge noch praktische Ausbildung.
Anmeldung in sieben Schritten
- Bedarf bestimmen: Welche Funktion fehlt, wann und in welcher Einheit?
- Interesse klären: Zeit, Motivation und Voraussetzungen mit der Person besprechen.
- Ausschreibung prüfen: Vorlehrgänge, Anerkennung, Mindestalter, Eignung, Unterlagen und Anmeldetermin.
- Nachweise prüfen: Besuch, bestandenen Abschluss und Anerkennung unterscheiden.
- Freigabe und Kosten klären: Zuständige Stelle, Fahrt, Unterkunft, Ausrüstung, Information des Arbeitgebers.
- Anmelden und nachhalten: Teilnahmebestätigung oder Warteliste notieren. Eine Anmeldung ist noch keine Zusage für einen Platz.
- Nachbereiten: Ergebnis ablegen, das Gelernte am Standort üben, Funktion gegebenenfalls getrennt übertragen.
Kostenübernahme und Freistellung ergeben sich aus den Vorschriften eures Landes und dem genehmigten Lehrgang. Rechnet nicht damit, dass jede Fahrt oder Verpflegung überall erstattet wird. Für das Gespräch mit Arbeitgeber und Gemeinde hilft Freistellung und Verdienstausfall.
Ausbildungsübersicht führen
Haltet je Person fest: Ausbildung, Datum, Ergebnis, Nachweis und Anerkennungsstatus. Bei Anforderungen, die sich regelmäßig erneuern, kommen Frist und zuständige Person dazu. Unklare Angaben bleiben als „zu klären“ erkennbar. Leitet eine Übersicht den Stand aus Anmeldungen statt aus bestandenen Abschlüssen ab, führt sie in die Irre.
In der FWVS legt ihr dafür einen Katalog von Lehrgängen an und ordnet absolvierte Lehrgänge dem Mitglied zu. Hat ein Lehrgang Voraussetzungen, prüft die Software beim Zuweisen, ob sie erfüllt sind. Mehr dazu unter Lehrgangsverwaltung.
Für den ersten Monat neuer Erwachsener zählt eine verständliche Reihenfolge mehr als ein vollständiger Karrierebaum. Sprecht nach den ersten Übungsabenden darüber, welche Aufgaben und Ausbildungsschritte passen.
Qualifikationsmatrix
Die Planung beginnt mit den Aufgaben, die ihr besetzen müsst, nicht mit freien Lehrgangsplätzen. Ordnet die Funktionen euren Fahrzeugen, Einheiten und Zeitfenstern zu. Prüft, wer die Qualifikation aktuell nachweisen kann und was sich absehbar ändert.
| Funktion | Heute abgedeckt | Bedarf | Interessierte |
|---|---|---|---|
| Maschinist HLF, werktags | 2 Personen, beide tagsüber auswärts | 3 | zwei Aktive |
| Truppführer | 9 Personen | 8 | – |
| Atemschutzgeräteträger | 14 Personen | 14 | – |
Die Werte sind Beispiele. Die Matrix ist eine Planungshilfe und kein Ranking einzelner Mitglieder.
Beispiel: Drei Personen sind als Maschinist qualifiziert, alle arbeiten aber werktags außerhalb des Ortes. Dann fragt ihr die Interessierten, wer die Ausbildung zusätzlich machen würde. Niemand wird allein wegen des Wohnorts verpflichtet.
Anerkennung vorhandener Ausbildung
Bringt ein zugezogenes Mitglied Lehrgangsunterlagen aus einem anderen Land mit, erfasst ihr sie zunächst als vorhandene Nachweise. Die Anerkennung klärt die zuständige Ausbildungsstelle. Ein ähnlicher Titel bedeutet nicht denselben Inhalt. Auch nach der Anerkennung braucht die Person Standortausbildung: eigene Geräte, Abläufe und Einsatzkonzepte können abweichen.
Nach dem Lehrgang
Klärt nach der Rückkehr Ergebnis, fehlende Unterlagen und die nächste praktische Anwendung. Eine begrenzte Aufgabe im nächsten Übungsdienst festigt das Neue. Dabei bleibt es beim Ausbildungsumfang. Eine frische Qualifikation ist kein Anlass, gleich die nächste Spezialtätigkeit auszuprobieren.
Warteliste, Absage, nicht bestanden
Eine Warteliste bekommt einen Prüftermin und eine zuständige Person. Bei einer Absage passt ihr Planung und Freistellung an. Gesundheitliche Gründe bleiben vertraulich. Wurde das Ziel nicht erreicht, klärt ihr mit der Ausbildungsstelle das weitere Verfahren. Eine Anmeldung oder Teilnahme tragt ihr nicht nachträglich als bestandenen Abschluss ein. Eine Wiederholung plant ihr sachlich und ohne Vorwürfe.
Ausbildungsbilanz
Zählt getrennt: geplante Lehrgänge, tatsächliche Teilnahmen, bestandene Abschlüsse, Anerkennungen und regelmäßig zu erneuernde Nachweise. Sie beantworten verschiedene Fragen. Für den Jahresbericht könnt ihr sie nebeneinander darstellen. Wo die Ausbildung eine Aufgabe nicht abdeckt, schreibt das offen auf. Wehrführung und Träger brauchen diese Information für ihre Entscheidungen.