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Allgemein18. Februar 2026Aktualisiert: 02. Oktober 2026FWVS Redaktion5 Min. Lesezeit

KI und Drohnen bei der Feuerwehr: Nutzen und Grenzen prüfen

Drohnen und KI fachlich einordnen: Wärmebildgrenzen, Forschungsstand, BOS-Rechtsrahmen, Ausbildung, Datenschutz und ein Prüfplan vor der Beschaffung.

KI und Drohnen bei der Feuerwehr: Nutzen und Grenzen prüfen

Drohnen können ein zusätzliches Lagebild liefern, KI kann bei der Auswertung helfen. Beides ersetzt weder die Einsatzführung noch die fachliche Prüfung einer Beobachtung. Ob sich eine Beschaffung lohnt, hängt von Auftrag, Personal, Einsatzumgebung, Rechtsrahmen und verlässlicher Auswertung ab.

Die DFV-/AGBF-Fachempfehlung „Drohnen und UAV in den Feuerwehren“ vom August 2025 behandelt Beschaffung, Betrieb und Organisation. Lest sie vollständig und gleicht sie mit den aktuellen Vorgaben eurer Behörden ab. Ein Schlagwort wie „BOS-Privileg“ ist keine Betriebserlaubnis für jede Situation.

Die Frage vor der Beschaffung formulieren

Schreibt den Auftrag als Frage auf, zum Beispiel: „Welche Bereiche eines größeren Geländes können wir aus sicherer Entfernung einsehen?“ Das ist präziser als „Wir brauchen eine Wärmebilddrohne“.

Legt außerdem fest, wer ein Bild anfordert, wer es auswertet und wie es die Einsatzentscheidung unterstützt. Wenn Bilder aufgenommen werden, aber niemand sie zeitnah versteht, bringen sie nichts. Klärt auch, ob eine vorhandene Einheit im Kreis die Aufgabe übernehmen kann, bevor ihr selbst beschafft.

Wie ihr solche Abläufe beschreibt, bevor ihr ein Werkzeug auswählt, steht in der Digitalisierungs-Anleitung.

Die Grenzen der Sensoren kennen

Eine Wärmebildkamera zeigt die Wärmestrahlung sichtbarer Oberflächen. Sie sieht weder zuverlässig durch Wände noch zuverlässig hinter Verkleidungen oder Photovoltaikmodulen. Material, Spiegelungen, Blickwinkel, Wetter und Abstand verändern das Bild. Ein auffälliger Punkt muss fachlich bewertet werden, und ein unauffälliges Bild schließt einen verdeckten Brandherd nicht aus.

Diese Fragen helfen bei einer Vorführung des Herstellers:

  • Welche Oberflächen sind sichtbar, welche verdeckt?
  • Ist die Aufnahme aktuell?
  • Sind Maßstab und Blickrichtung klar?
  • Lässt sich dieselbe Stelle mit einer anderen Methode prüfen?
  • Welche Fehlinterpretationen nennt der Hersteller selbst?

Lasst euch die Auswertung von Fachleuten erklären.

Bei der Personensuche gilt Ähnliches: Vegetation, Gebäude und schlechte Bedingungen können Personen verbergen. Eine Vorführung sagt nichts über eine Trefferquote oder über Zeitersparnis gegenüber der Suche am Boden.

Forschungsprojekt und Regelbetrieb unterscheiden

Ein belegtes Beispiel ist ADELE beim DLR. Das Projekt erprobt im Umfeld der Berufsfeuerwehr Rostock automatisierte Drohneneinsätze, bei denen die Drohne aus der Leitstelle gestartet wird und per 5G Live-Bilder überträgt. Das ist eine Erprobung. Flächendeckend im Einsatz sind autonome Feuerwehrdrohnen damit nicht.

Bei KI-Angeboten solltet ihr immer fragen, in welchem Stand eine Funktion ist: Forschung, Pilot, freigegebener lokaler Betrieb oder heute tatsächlich verfügbar. Ein System, das Objekte in Testbildern erkennt, trifft noch keine verlässliche Lageentscheidung bei Rauch, Dunkelheit oder unbekanntem Gelände.

Fragen an ein KI-Projekt:

  • Welche Aufgabe übernimmt das System genau?
  • Welche Fehler wurden geprüft?
  • Wann muss ein Mensch übernehmen?
  • Wie zeigt das System eine unsichere Ausgabe an?
  • Wer dokumentiert, wenn eine Entscheidung auf einer ungeprüften KI-Aussage beruhte?

BOS-Regeln sind kein Freibrief

§ 21k LuftVO enthält Erleichterungen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, unter anderem für Drohnen bis 25 kg. Entscheidend sind Einsatzzweck, Gewicht und die tatsächliche Aufgabe. Sicherheits- und Koordinationsanforderungen hebt der Paragraf nicht auf.

Die DFV-/AGBF-Empfehlung unterscheidet unter anderem Einsatz, Aus- und Weiterbildung und öffentliche Vorführungen. Bei Vorführungen, etwa am Tag der offenen Tür, gelten die Erleichterungen für Einsätze ausdrücklich nicht. Welche Qualifikation eure Piloten brauchen, lässt sich außerdem nicht aus einer einfachen Gleichung wie „offene Kategorie gleich Online-Prüfung, spezielle Kategorie gleich A2“ ableiten. Betriebskonzept, Ausbildung und aktuelle Regeln müssen für den konkreten Betrieb zusammenpassen.

Klärt mit der zuständigen Luftfahrtbehörde, dem Träger und eurer Führung: Luftraum, Registrierung, Versicherung, Pilotenqualifikation, Risikobewertung und die Zusammenarbeit mit bemannten Luftfahrzeugen. Eine öffentliche Vorführung braucht eine eigene Prüfung. Hinweise zur Planung findet ihr unter Tag der offenen Tür planen.

Den Betrieb als Dauerauftrag organisieren

Benennt eine fachliche Betriebsverantwortung, eine technische Zuständigkeit und je eine Vertretung. Legt fest, wer das Gerät freigibt, Schäden bewertet, Softwareänderungen prüft und Flüge dokumentiert.

In die Flugdokumentation gehören üblicherweise Auftrag, Datum, beteiligte Personen, Gerät, Einsatzbedingungen, Beobachtungen, Einschränkungen und Störungen. Den verbindlichen Umfang bestimmen die geltenden Vorgaben. In der Einsatzdokumentation trennt ihr am besten sauber zwischen Beobachtung, Bewertung und Entscheidung.

Ausbildung ist mehr als ein einmaliger Schein. Übung, Auswertung und sichere Koordination gehören zum laufenden Betrieb. Fragt bei der Auswahl auch, wer das Gerät tagsüber und bei längeren Lagen wirklich bedienen kann.

Datenschutz und Bildweitergabe begrenzen

Drohnenbilder können Personen, Grundstücke oder Kennzeichen zeigen. Auch eine Aufgabe im öffentlichen Interesse entbindet nicht von Erforderlichkeit, Zweckbindung und angemessenem Schutz nach der DSGVO. Prüft die Rechtsgrundlage getrennt für Aufnahme, Speicherung, Weitergabe und Veröffentlichung.

Ein Lagebild aus dem Einsatz gehört nicht automatisch in die sozialen Medien. Begrenzt Empfänger und Speicherdauer nach dem Zweck. Klärt, welche Anbieter auf die Daten zugreifen, wohin sie übertragen werden und ob Dritte sie per KI auswerten. Mehr dazu: Datenschutz in der Feuerwehr.

Kosten und Wartung realistisch ansetzen

Ein vollständiges Angebot umfasst Fluggerät, Sensorik, Transport, Ersatzteile, Akkus, Ausbildung, Versicherung, Wartung und gegebenenfalls Übertragungstechnik. Flugzeit und Wettergrenzen nennt der Hersteller für eine bestimmte Konfiguration. Prüft, ob diese Angaben für eure Ausstattung und eure Einsatzbedingungen gelten.

KI-gestützte Wartungsprognosen ersetzen keine vorgeschriebenen oder vom Hersteller verlangten Prüfungen. Eine auffällige Sensormeldung kann eine zusätzliche Untersuchung auslösen. Längere Prüffristen rechtfertigt sie nicht. Für die Nachweise hilft der Geräteverwaltungs-Ratgeber.

Prüfplan vor der Entscheidung

  1. Auftrag und erwarteten Nutzen der Information beschreiben.
  2. Vorhandene Ressourcen in der Region prüfen.
  3. Rechtsrahmen und Betriebskonzept klären.
  4. Personal, Ausbildung und Verfügbarkeit nachweisen.
  5. Grenzen und Fehlerfälle in einer sicheren Erprobung testen.
  6. Datenschutz und Bildwege freigeben lassen.
  7. Gesamtkosten und Wartung planen.
  8. Ergebnis dokumentieren und fachlich abnehmen.

Auch ein negatives Ergebnis ist brauchbar: Es verhindert die Beschaffung eines Geräts, dessen Nutzen oder sichere Nutzung noch offen ist.

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