Ein Elternzugang für die eigenen Kinder
Eine erziehungsberechtigte Person sieht die ihr zugeordneten Kinder derselben Hauptorganisation. Das kann ein Kind in der Jugendfeuerwehr und ein weiteres in der Kinderfeuerwehr sein. Ein zweiter Elternlogin für diesen Wechsel ist nicht erforderlich.
Die zuständige Feuerwehr lädt die Person ein. Bestehende Zugänge derselben Person können um den Elternzugang ergänzt werden. Kinder erhalten keinen eigenen Login. Andere Kinder oder die Mitgliederlisten der Einheit sind für Eltern nicht einsehbar.
