Streit in der Kinderfeuerwehr: stoppen, zuhören, neu vereinbaren
Bei einem gewöhnlichen Streit stoppt ihr zuerst, was gefährlich ist, hört beide Kinder ruhig an und vereinbart einen kleinen nächsten Schritt. Am Ende steht keine Strafe, sondern ein Weg, wie die Gruppe weitermachen kann. Bei Gewalt, anhaltender Ausgrenzung oder dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung reicht dieser Ablauf nicht (siehe unten).
Vorher Zuständigkeiten vereinbaren
Bestimmt im Betreuerteam, wer bei einem Konflikt mit den Kindern spricht und wer die übrige Gruppe weiter betreut. Eine einzelne Person kann nicht zwei streitende Kinder in Ruhe anhören und zugleich den ganzen Raum beaufsichtigen.
Die DJF erklärt, wie Gruppenleitende mit ihrer natürlichen Macht umgehen sollten. Der Ablauf unten gilt für alltägliche Konflikte um Material, Reihenfolge und Plätze.
Schritt 1: Handlung stoppen, Personen respektieren
Wenn zwei Kinder an einer Schere ziehen, nehmt zuerst die Gefahr aus der Situation. Sagt ruhig und konkret: „Stopp. Die Schere bleibt jetzt auf dem Tisch.“ Beschreibt die Handlung, nicht die Persönlichkeit. „Du bist immer aggressiv“ hilft nicht bei der aktuellen Lösung.
Sichert nötigenfalls Abstand und einen betreuten ruhigen Platz. Ein Kind wird nicht unbeaufsichtigt aus dem Raum geschickt. Körperlich greift ihr nur ein, wenn ein Kind sonst verletzt würde, zum Beispiel indem ihr es aus der Gefahr herausnehmt oder zwischen zwei Kinder tretet, die aufeinander losgehen. Mehr nicht.
Schritt 2: Beide Sichtweisen hören
Fragt nacheinander: „Was ist aus deiner Sicht passiert?“ Lasst kurze Antworten zu. Ein Kind darf zeigen oder zunächst schweigen. Wiederholt sachlich, was ihr verstanden habt, und fragt nach, ob es stimmt.
Macht daraus keine Gerichtsverhandlung. Die anderen Kinder müssen nicht abstimmen, wer schuld ist. Ist jemand verletzt, geht die Versorgung vor. Die Kinder dürfen unterschiedlich fühlen. Über die Regel, dass niemand andere verletzt, wird nicht abgestimmt.
Schritt 3: Eine überprüfbare Lösung anbieten
Beim Streit um Material habt ihr drei Wege zur Auswahl:
| Möglichkeit | Umsetzung |
|---|---|
| Abwechseln | Kurze Aufgabenfolge vereinbaren |
| Zweites Material | Zwei getrennte sichere Arbeitsplätze |
| Andere Teilaufgabe | Freiwillige gleichwertige Aufgabe wählen |
Fragt, welche Lösung beide tatsächlich ausprobieren möchten. Die Betreuung setzt Grenzen: Wegnehmen und Drohen sind keine angebotenen Alternativen. Vermeidet Bedingungen wie „Du darfst nur zurück, wenn du dich sofort entschuldigst“. Eine erzwungene Formel zeigt nicht, dass eine Lösung verstanden wurde.
Schritt 4: Kurz beobachten und nachfragen
Begleitet die nächste Arbeitsphase. Funktioniert die Vereinbarung? Wenn nicht, stoppt erneut und vereinfacht die Aufgabe. Vielleicht ist die Materialmenge zu klein oder eine Rolle unklar.
Eine Rückfrage kann lauten: „Ihr habt jetzt abwechselnd geschnitten. Passt das, oder braucht ihr eine andere Lösung?“ Lobt eine konkrete Handlung, nicht die angebliche neue Persönlichkeit des Kindes. „Du hast gefragt, bevor du die Schere genommen hast“ ist nachvollziehbar.
Fallbeispiel: Streit um die erste Rolle
Ein Kind will bei jedem Spiel zuerst beginnen und schiebt ein anderes zurück. Ihr stoppt das Schieben und nehmt beide Kinder kurz aus der Situation. Nach kurzem Anhören vereinbart ihr eine sichtbare Reihenfolge mit Namens- oder Bildkarten. Ein Kind beginnt heute, ein anderes beim nächsten Spiel.
Prüft, ob die Aufgaben wirklich gleichwertig sind. Eine Rolle, die nur zuschauen darf, macht den Streit nicht fair lösbar. Eine feste Reihenfolge kann helfen, aber besondere Unterstützungsbedürfnisse müssen trotzdem berücksichtigt werden.
Wann der Ablauf nicht genügt
Wird ein Kind wiederholt bedroht, gezielt ausgeschlossen oder körperlich verletzt, ist das kein Streit unter Gleichstarken. Dann gilt:
- Das betroffene Kind schützen. Trennt die Kinder, lasst das betroffene Kind nicht allein und sorgt dafür, dass es nicht erneut auf das andere trifft, bis die Lage geklärt ist.
- Sachlich aufschreiben. Was habt ihr gesehen oder gehört, wann, wer war dabei? Schreibt Beobachtungen auf, keine Deutungen. Die Aufzeichnung bleibt bei den Verantwortlichen und ist nicht für alle zugänglich (siehe Datenschutz in der Kinderfeuerwehr).
- Die zuständige Person informieren. Das ist die oder der Kinderschutzbeauftragte eurer Wehr oder Jugendfeuerwehr, sonst die Wehrführung oder Jugendfeuerwehrwartin. Gibt es im Verein ein Kinderschutzkonzept, folgt ihr dessen Ablauf. Die DJF stellt im Downloadcenter die Grundsatzerklärung zum Kinderschutz (Stand 2025) und das Leporello „Alle Achtung! Kinderschutz im Fokus“ (Stand 2026) bereit.
- Beratung holen. Wendet euch bei einem Verdacht an das Jugendamt. Es kann eine Fachkraft vermitteln, die bei der Einschätzung hilft (§ 8a SGB VIII spricht von der „insoweit erfahrenen Fachkraft“). Ob und wie ihr als Ehrenamtliche darauf einen Anspruch habt, hängt von der Vereinbarung eures Trägers mit dem Jugendamt ab. Fragt vorher nach.
- Bei akuter Gefahr für ein Kind ruft ihr die Polizei (110) oder bei Verletzungen die 112.
Bei einem möglichen Kinderschutzfall befragt ihr die Kinder nicht gemeinsam. Versprecht keine absolute Geheimhaltung, denn manche Dinge müsst ihr weitergeben. Und versucht nicht, den Vorfall privat mit der beschuldigten Person zu klären.
Eltern informieren, ohne Etiketten zu verbreiten
Informiert die Eltern der beteiligten Kinder einzeln und sachlich: Was ist passiert, was habt ihr getan, wie geht es weiter? Einzelheiten über Streit oder Gesundheit gehören nicht in den Gruppenchat. Erzählt auch nicht allen Familien, dass ein bestimmtes Kind „schwierig“ sei.
Tipps für solche Gespräche gibt die Elternkommunikation. Häufen sich Konflikte, sprecht im Team darüber, ob Gruppengröße, Ablauf oder Regeln noch passen.
Prävention im nächsten Termin
Prüft, ob genug Material da ist, wie lang die Wartezeiten sind und wie die Übergänge laufen. Entwickelt mit den Kindern wenige verständliche Gruppenregeln. Wie Erwachsene Grenzen setzen und trotzdem Wahlmöglichkeiten lassen, steht in der Gruppenführung.
Schreibt nicht „Kind schwierig“, sondern was passiert ist und was ihr vereinbart habt. Dann kann eine Vertretung angemessen reagieren, ohne ein Kind vorab abzustempeln.