Konflikte und Mobbing in der Jugendfeuerwehr: sicher handeln
Ein Streit um die Reihenfolge an einer Station lässt sich moderieren. Wiederholte Ausgrenzung, Drohungen oder Übergriffe lassen sich nicht moderieren: Dann geht es zuerst um den Schutz der betroffenen Person. Behandelt solche Fälle nicht als Streit zwischen Gleichen, und verlangt von niemandem eine Versöhnung.
Zuerst unterbrechen und schützen
Beobachtet ihr Beleidigungen, Schläge oder eine erniedrigende Aktion, stoppt ihr sie sofort und benennt das Verhalten: „Das Beschimpfen endet jetzt.“ Trennt die Beteiligten räumlich. Geht nicht körperlich dazwischen, wenn ihr euch damit selbst gefährdet, und holt eine zweite erwachsene Person dazu. Die übrige Gruppe braucht weiter eine Aufsicht.
Bei Verletzungen oder akuter Bedrohung ruft ihr 112, bei Gewalt oder Bedrohung ohne Verletzung die Polizei unter 110. Das hat Vorrang vor jeder Teambesprechung.
Sprecht danach mit der betroffenen Person an einem ruhigen Ort. Fragt, was sie jetzt braucht, und sagt, wer helfen kann. Sie muss sich nicht vor der Gruppe rechtfertigen.
Einordnen: Streit, Ausgrenzung oder Übergriff?
| Beobachtung | Erste Frage |
|---|---|
| Einzelner Streit um eine Aufgabe | Können beide freiwillig und ohne Druck darüber reden? |
| Wiederholte Ausgrenzung | Was ändert sich ab dem nächsten Dienst, damit sie aufhört? |
| Drohung oder körperlicher Übergriff | Ist die Person jetzt sicher? 112 oder 110, danach Leitung und Fachstelle |
| Verdacht auf sexualisierte Gewalt | Nicht selbst nachforschen: Leitung und Fachberatung einschalten (siehe unten) |
| Angriffe im Chat | Betroffene schützen, Inhalte sichern, nicht weiterleiten |
Auch ein einzelner Vorfall kann schwer wiegen. Ihr müsst nicht abwarten, bis sich etwas mehrfach wiederholt.
Das Einzelgespräch
Hört zu und stellt offene Fragen: „Was ist passiert?“ „Was möchtest du dazu sagen?“ Gebt keine Antworten vor und spekuliert nicht. Versprecht keine absolute Geheimhaltung, wenn ihr Schutz organisieren müsst. Ein möglicher Satz: „Ich nehme ernst, was du erzählst. Wir überlegen zusammen, wer helfen kann. Wenn du in Gefahr bist, kann ich es nicht für mich behalten.“
Befragt nicht die ganze Gruppe, und sammelt keine Gerüchte in einem Messenger. Wer ermittelt, belastet die Betroffenen zusätzlich.
Sachlich dokumentieren
Notiert zeitnah Ort, Zeit, was ihr selbst gesehen habt und was ihr unternommen habt. Aussagen anderer kennzeichnet ihr als deren Aussage, wichtige Formulierungen haltet ihr wörtlich fest. Wertungen und Schuldzuweisungen gehören nicht in die Notiz.
Die Notiz geht nur an die zuständige Stelle und liegt nicht in der Übungsmappe. Persönliche Vorfälle stehen weder im Jahresrückblick noch in einer Gruppenliste. Zugriffsregeln erklärt der Datenschutzleitfaden.
Wer hilft?
- Eure Jugendfeuerwehrleitung und die Wehrleitung. Die Deutsche Jugendfeuerwehr empfiehlt bei einem Verdacht, die Strukturen im Verband und die Wehrleitung zu informieren und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen. Dort stehen auch Verhaltenskodex und Schutzkonzept. Fragt bei Stadt-, Kreis- oder Landesjugendfeuerwehr nach, ob es eine Ansprechperson für Kinderschutz gibt. Quelle: DJF, Kindeswohl.
- Das Jugendamt. Bei Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls berät das Jugendamt und vermittelt eine insoweit erfahrene Fachkraft, die gemeinsam mit euch die Gefährdung einschätzt. Der gesetzliche Beratungsanspruch (§ 8b SGB VIII) gilt für Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Als Ehrenamtliche fragt ihr über eure Jugendfeuerwehr- oder Wehrleitung nach, wie der Weg zur Fachkraft bei euch geregelt ist.
- Nummer gegen Kummer. Das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 ist kostenlos und anonym, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr. Gebt die Nummer betroffenen Jugendlichen weiter. Das Elterntelefon (0800 111 0550) hilft Eltern. Quelle: Nummer gegen Kummer.
- 112 und 110 bei akuter Gefahr.
Bei möglicher Kindeswohlgefährdung klärt ihr mit der Fachstelle, wer die Eltern wie informiert. Konfrontiert nicht auf eigene Faust die beschuldigte Person oder alle Familien. Das kann das Kind gefährden. Solche Schritte entscheidet das Team nicht per Abstimmung. Ist die Leitung selbst beteiligt, braucht es einen Weg an ihr vorbei, etwa zur Kreis- oder Landesjugendfeuerwehr oder direkt zum Jugendamt.
Einen gewöhnlichen Konflikt moderieren
Ohne akute Gefährdung und ohne deutliches Machtgefälle kann ein freiwilliges Gespräch helfen. Beide schildern ihre Sicht, ihr fasst zusammen und sucht eine konkrete Vereinbarung.
Beispiel: Zwei Jugendliche streiten, wer an Station 3 zuerst dran ist. Ihr klärt, welche Regel angesagt war, und legt einen Wechselplan fest. Das Gespräch endet mit dieser Vereinbarung, nicht mit einem erzwungenen Handschlag. Bei wiederholten Übergriffen passt das Verfahren nicht: Wer betroffen ist, muss sich nicht mit einer einschüchternden Gruppe an einen Tisch setzen.
Die Gruppe schützen, ohne Betroffene vorzuführen
Wiederholt die Regeln für alle: kein Auslachen bei Fehlern, keine diskriminierenden Sprüche, keine Aufnahmen ohne Einverständnis. Nennt keine Details des Vorfalls. Die Gruppe darf Regeln mitgestalten, aber nicht darüber abstimmen, ob jemand Schutz verdient.
Ausgrenzung widerspricht laut DJF dem demokratischen Leitbild von Feuerwehren und Jugendfeuerwehren grundlegend. Quelle: DJF, Demokratie und Teilhabe.
Wechselnde Partner und Aufgaben, bei denen jeder etwas beitragen kann, beugen vor. Die unbeliebteste Rolle bekommt niemand dauerhaft. Wie ihr Rückmeldung ohne Bloßstellung gebt, steht im Führungsleitfaden und im Pädagogikleitfaden.
Angriffe im Netz
Sieht ihr Beleidigungen oder Bilder in einem Chat, leitet sie nicht zur „Aufklärung“ weiter. Macht Screenshots mit Datum, gebt sie nur an die zuständige Stelle und löscht sie danach. Verlangt von der betroffenen Person nicht, sich die Nachrichten immer wieder anzusehen. Die DJF nennt Cybermobbing und Privatsphäre-Einstellungen in ihren medienpädagogischen Handlungsempfehlungen. Meldung an die Plattform und Anzeige besprecht ihr mit der Fachstelle und den Eltern.
Nachfassen
Vereinbart mit der betroffenen Person eine feste Ansprechperson und einen Termin, an dem ihr nachfragt. Hat die Ausgrenzung aufgehört? Kann die Person sicher teilnehmen? Gibt es neue Vorfälle an anderen Orten oder online? Fragt euch auch selbst: Wurden Beschwerden früher abgetan? Wurden Regeln nur bei manchen eingefordert? Mit einer einmaligen Ansage ist es selten getan.
Vorbereitung ohne konkreten Vorfall
- Die Jugendlichen kennen mindestens einen Beschwerdeweg, auch einen außerhalb der Gruppenleitung.
- Das Team hat die Kontakte von Jugendamt, Kreis- oder Landesjugendfeuerwehr und Nummer gegen Kummer.
- Wer dokumentiert und wer Zugriff hat, ist geklärt.
- Regeln zu Fotos, privaten Nachrichten und Gruppenverhalten sind besprochen.
- Eine Vertretung übernimmt die Gruppe, wenn ihr ein Einzelgespräch führt.
Eine Jugendsprecherin oder ein Jugendsprecher kann Anliegen der Gruppe vortragen, ersetzt aber nicht die Verantwortung der Erwachsenen und keine Fachberatung.