Kinderfeuerwehr-Ausflug planen: Entscheidungen bis zur Übergabe
Ein Ausflug mit der Kinderfeuerwehr ist erst startklar, wenn Ziel, Aufsicht, Transport, Versicherung und Notfallplan geklärt sind. Mit den sieben Schritten unten habt ihr am Ende eine Mappe, die ihr Betreuenden und Eltern in die Hand geben könnt. Bleibt ein wichtiger Punkt offen, ändert das Ziel oder verschiebt den Termin.
Schritt 1: Das Ziel vor der Zusage prüfen
Fangt mit etwas Überschaubarem an, etwa einem vorab gebuchten Museum oder einer Führung. Fragt nach Dauer, Toiletten, Barrierefreiheit, Verkehr, einem Rückzugsort und der erlaubten Gruppengröße. Geht den Weg vorher selbst ab.
Schwimmbad, Kletteranlage und Gewässer brauchen eine eigene Planung und gehören nicht in diese Checkliste. Ein Besuch bei einer anderen Feuerwehr wird vorab vereinbart und vom Einsatzbetrieb getrennt.
Schritt 2: Aufsicht nach Situationen planen
Teilt den Tag in Abschnitte: Ankunft, Weg, Straße überqueren, Toilette, Führung, Essen, Abholung. Legt für jeden Abschnitt fest, wer verantwortlich ist, und benennt eine Vertretung. Klärt, wer die restliche Gruppe betreut, wenn eine Betreuerin mit einem Kind zur Toilette oder zum Arzt muss.
Ein Buddy-System hilft beim Gehen, ersetzt aber keine Aufsicht durch Erwachsene. Übernimmt ein Elternteil die Fahrt oder eine Teilgruppe, klärt ihr schriftlich, wer für diese Kinder zuständig ist. Neue Helfende werden vorher eingewiesen. Was die Deutsche Jugendfeuerwehr zum Umfang der Aufsicht schreibt, steht unter Aufsichtspflicht. Wie viele Betreuende pro Kind nötig sind, hängt von Alter, Ziel und Landesregeln ab; fragt eure Kreis- oder Landesjugendfeuerwehr. Mehr: Sicherheit in der Kinderfeuerwehr.
Schritt 3: Versicherung klären
Fragt vor dem Ausflug bei eurem Träger (Stadt oder Gemeinde) oder bei der zuständigen Feuerwehr-Unfallkasse nach, ob der Ausflug als dienstliche Veranstaltung der Kinderfeuerwehr unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt. Das ist in der Regel möglich, wenn die Wehr den Ausflug ansetzt und ein Dienstbezug besteht; im Einzelfall entscheidet die Unfallkasse. Lasst euch die Auskunft schriftlich geben. Hintergründe: Unfallversicherung in der Feuerwehr. Fragt außerdem, ob für Fahrten im Privat-Pkw ein weiterer Schutz nötig ist.
Schritt 4: Transport festlegen
Entscheidet, wie ihr fahrt, und wer es organisiert. Für Kinder im Auto gilt § 21 StVO: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mit einem für sie geeigneten Kinderrückhaltesystem (Kindersitz oder Sitzerhöhung) mitfahren. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kraftomnibusse über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und für Taxis; ein Kleinbus oder Pkw fällt nicht darunter. Quelle: § 21 StVO. Für euch heißt das: Fahren Eltern mit, müssen Sitze für alle Kinder im Wagen vorhanden und passend eingebaut sein. Nehmt keine Kinder über die Zahl der zugelassenen Sitzplätze mit.
Bei einem gemieteten Bus fragt ihr den Anbieter nach Zulassung, Fahrer und Gurten. Notiert Abfahrtsort, Sitzplatzzuordnung und Rückfahrt. Wenn kurzfristig ein Fahrzeug ausfällt, wird nicht mit zusätzlichen Privatwagen improvisiert, sondern das Ziel gekürzt oder abgesagt.
Schritt 5: Eltern informieren und Rückmeldung einholen
| Information | Konkret eintragen |
|---|---|
| Ziel | Name, Anschrift, Programm |
| Zeit | Treffpunkt, Abfahrt, Rückkehr, Abholung |
| Leitung | Erreichbare Person mit Handynummer |
| Kosten | Betrag, Zahlungsweg, Hilfe bei Bedarf |
| Kleidung | passend zu Weg und Wetter |
| Verpflegung | Mitbringen oder gestellt |
| Teilnahme | Rückmeldung bis zu einem Datum, nötige Zustimmung |
| Abholung | Wer darf abholen, wie wird ein Wechsel mitgeteilt |
Mit der Mitgliedschaft ist nicht automatisch jedes Vorhaben genehmigt. Klärt mit dem Träger, welche Einverständniserklärung ihr braucht. Gesundheitsangaben gehen nicht in den allgemeinen Verteiler. Hilfe beim Brief: Elternkommunikation.
Schritt 6: Notfallmappe und Erste-Hilfe-Set
Packt ein:
- Teilnehmerliste mit Handynummern der Eltern oder Abholberechtigten
- Notfallkontakte und Hinweise zu Allergien, Medikamenten, Besonderheiten (nur für die Leitung, ausgedruckt, am Abend wieder vernichten oder zurückgeben)
- genaue Zieladresse
- Erste-Hilfe-Tasche für unterwegs. Die Unfallkasse Sachsen listet für Kita-Ausflüge unter anderem Pflaster und Wundschnellverbände, Verbandpäckchen, Kompressen, Fixierbinden, zwei Dreiecktücher, eine Kälte-Sofortkompresse, eine Rettungsdecke, eine Schere, Einmalhandschuhe, einen Zeckenentferner, eine Splitterpinzette, Blasenpflaster und eine Trillerpfeife. Im Sommer kommen Sonnenschutz und Trinkwasser dazu.
- geladenes Handy der Leitung, bei Netzproblemen die Nummern auf Papier
Mindestens eine Person im Team hat einen gültigen Erste-Hilfe-Kurs. Medikamente gibt nur, wer vorher mit den Eltern abgesprochen hat, wer das tut. Speichert nicht alle Kinderdaten auf privaten Handys. Die Datenschutzplanung gilt auch für Ausdrucke. Zu Kontakten allgemein: Notfallkontakte in der Feuerwehr.
Bei einem Unfall: Erste Hilfe leisten, bei ernster Verletzung 112 wählen, Eltern und Leitung informieren, danach den Unfall der Unfallkasse melden.
Schritt 7: Vor Abfahrt freigeben
- Kinderzahl und Betreuungspersonen stimmen mit dem Plan überein
- Ziel bestätigt, Wetter und Weg geprüft
- Rückmeldungen der Eltern liegen vor
- Versicherung geklärt, Transport und Kindersitze in Ordnung
- Notfallmappe und Erste-Hilfe-Set dabei
- Jedes Kind weiß, was es bei einer Trennung tut: stehen bleiben, nicht mit Fremden mitgehen, eine Person in Warnweste oder Feuerwehrkleidung ansprechen
Einheitliche Warnwesten oder gleiche T-Shirts machen die Gruppe in der Menge schnell sichtbar.
Unterwegs zählen
Zählt nach der Übergabe, vor der Abfahrt, nach dem Ausstieg, bei jedem Ortswechsel und vor der Rückfahrt. Zählt mit Namensliste, nicht nach Gefühl. Pausen finden in einem klar abgegrenzten Bereich mit einer zuständigen Person statt.
Wenn ein Kind fehlt
- Gruppe sofort zusammenholen und die übrigen Kinder sichern. Ein Erwachsener bleibt bei ihnen.
- Zählt noch einmal mit der Liste nach und fragt Mitkinder, wo sie das Kind zuletzt gesehen haben.
- Ein oder zwei Erwachsene suchen den Weg zurück und die nähere Umgebung ab. Nicht die ganze Kindergruppe losschicken.
- Findet ihr das Kind bei dieser kurzen Suche nicht, ruft ihr sofort die Polizei unter 110. Eine Wartefrist gibt es nicht: Die Polizei Sachsen rät, bei Vermissten unverzüglich den Notruf 110 zu wählen, und die Initiative Vermisste Kinder empfiehlt, die Polizei anzurufen, wenn ein Kind nicht innerhalb kurzer Zeit gefunden wird. Haltet Name, Aussehen, Kleidung und den letzten bekannten Ort bereit. Bei Gefahr (Straße, Wasser, Verletzung) sofort 112 oder 110, ohne vorher zu suchen.
- Informiert die Eltern, sobald klar ist, dass das Kind fehlt, und haltet die Leitung erreichbar.
Besprecht diesen Ablauf vor dem Ausflug mit allen Betreuenden.
Rückkehr und Nachbereitung
Übergebt jedes Kind nach der vereinbarten Regel an eine abholberechtigte Person. Berichtet den Eltern sachlich, was vorgefallen ist. Meldet Unfälle, vernichtet die Ausdrucke mit Gesundheitsdaten und notiert, was ihr beim nächsten Mal anders macht.
Ein kurzer Ausflug passt oft besser als ein voller Tag. Für den ersten eignet sich die Gerätehaus-Rallye.