Gerätewart bei der Feuerwehr: Aufgaben, Prüffristen und Prüfprotokolle
Der Gerätewart sorgt dafür, dass Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr geprüft, gepflegt und im Zweifel aus dem Verkehr gezogen werden. Er muss dafür nicht jede Prüfung selbst durchführen. Er muss aber wissen, welche Prüfung für welches Gerät gilt, wer sie machen darf und wo das Ergebnis steht. Dieser Beitrag zeigt, woher Prüffristen kommen, was ein brauchbares Prüfprotokoll enthält und wie eine Checkliste für den Alltag aussieht.
Wie das Amt bei euch heißt, wer es vergibt und welcher Lehrgang dazugehört, regeln Landesrecht, Träger und Wehrführung. Die folgenden Abschnitte beschreiben die Aufgaben, nicht die Ernennung.
Die Regeln im Kern
Grundlage ist die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“, als Muster veröffentlicht als DGUV Vorschrift 49. Verbindlich ist die Fassung, die euer Unfallversicherungsträger erlassen hat. Für den Gerätewart sind vor allem zwei Paragrafen wichtig:
- § 11 Prüfungen: Ausrüstungen, Geräte und persönliche Schutzausrüstungen werden nach jeder Benutzung einer Sichtprüfung unterzogen. Ergänzend werden sie regelmäßig durch befähigte Personen geprüft, und das Ergebnis dieser Prüfungen ist zu dokumentieren. Nach außergewöhnlichen Ereignissen oder wenn eine Sichtprüfung Schäden zeigt, folgt eine außerordentliche Prüfung.
- § 10 Instandhaltung und § 11 Absatz 4: Schadhafte Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge werden unverzüglich der Benutzung entzogen, wenn der Schaden die Sicherheit oder Gesundheit von Feuerwehrangehörigen gefährden könnte. Das gilt auch, wenn Zweifel an der Funktionsfähigkeit bestehen.
Daraus ergeben sich drei Ebenen: die Sichtprüfung nach jeder Benutzung, die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person und die außerordentliche Prüfung nach einem besonderen Ereignis. Ein Prüfplan, der nur den jährlichen Termin kennt, deckt davon nur einen Teil ab.
Woher die Prüffristen kommen
Eine allgemeingültige Tabelle „Gerät X alle Y Monate“ gibt es nicht. Die Fristen setzen sich aus mehreren Quellen zusammen:
- Herstellerangaben. Bedienungsanleitung und Prüfanweisung des Herstellers nennen oft Art und Abstand der Prüfungen. Bewahrt sie für jedes Gerät auf.
- DGUV Grundsatz 305-002. Die Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr behandeln unter anderem Feuerwehrleinen, tragbare Leitern, Druck- und Saugschläuche, Pumpen, wasserführende Armaturen, Hebekissen und hydraulische Rettungsgeräte. Ein eigener Teil betrifft Fahrzeuge, im Anhang stehen Übersichtstabellen. Die aktuelle Ausgabe stammt von 2021.
- Weitere Vorschriften. Für elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte oder Fahrzeuge gelten zusätzliche Regeln, bei Fahrzeugen etwa die Hauptuntersuchung nach StVZO. Welche davon für eure Wehr greifen, klärt ihr mit Träger und Unfallversicherungsträger.
Für Arbeitsmittel im Betrieb verlangt § 3 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen zu ermitteln und festzulegen. Die Fristen sind so zu wählen, dass das Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann. Dieser Gedanke hilft auch in der Feuerwehr: Ein Gerät, das häufig im Einsatz ist, braucht unter Umständen kürzere Abstände als eines, das selten das Fahrzeug verlässt.
Schreibt bei jeder Frist dazu, woher sie stammt. Steht im Plan nur „jährlich“, weiß die Vertretung nicht, ob das der Hersteller verlangt oder ob es irgendwann so festgelegt wurde. Mehr zum Aufbau eines Prüfplans steht im Beitrag Prüfplan für Feuerwehrgeräte und Fahrzeuge erstellen.
Wer prüfen darf
Die regelmäßige Prüfung übernimmt eine befähigte Person. Die Betriebssicherheitsverordnung beschreibt sie in § 2 Absatz 6 als Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse für die Prüfung hat. Der Gerätewart-Lehrgang befähigt nicht automatisch zu jeder Prüfung. Elektrische Prüfungen, Prüfungen an Druckbehältern oder an Hubrettungsfahrzeugen können besondere Kenntnisse oder eine externe Stelle erfordern.
Haltet deshalb je Prüfart fest, wer sie durchführt: der Gerätewart selbst, eine Fachfirma, die Kreisschlauchwerkstatt oder die Atemschutzwerkstatt. Bei Atemschutzgeräten trennt ihr den Gerätenachweis vom Nachweis der Geräteträger, wie im Beitrag zu Atemschutz, Fristen und Nachweisen beschrieben.
Was in ein Prüfprotokoll gehört
Für Arbeitsmittel im Betrieb nennt § 14 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung die Mindestangaben einer Prüfaufzeichnung: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. Die Aufzeichnung wird mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt und darf elektronisch geführt werden. Ob die Verordnung für eure Feuerwehr unmittelbar gilt, klärt ihr mit dem Träger. Als Mindestinhalt für ein Prüfprotokoll taugen die Angaben in jedem Fall.
Ein vollständiges Protokoll für die Feuerwehr enthält:
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Gerät und Kennung | Steckleiterteil 2, Inventarnummer, Standort |
| Grundlage | Herstelleranleitung, Abschnitt des DGUV Grundsatzes |
| Art der Prüfung | Sicht- und Funktionsprüfung, Belastungsprüfung, Messung |
| Prüfumfang | geprüfte Punkte, verwendete Prüfmittel |
| Ergebnis je Prüfpunkt | in Ordnung, Mangel, nicht geprüft |
| Gesamtergebnis | freigegeben, mit Einschränkung, gesperrt |
| Prüfende Person | Name, Unterschrift, gegebenenfalls Firma |
| Datum und nächste Prüfung | Prüftag, Fälligkeit nach Grundlage |
„Nicht geprüft“ ist ein eigenes Ergebnis und kein leeres Feld. Wer einen Punkt auslässt, schreibt den Grund dazu. Ein Haken „UVV erledigt“ ohne Prüfpunkte hilft beim nächsten Mal niemandem.
Checkliste für den Gerätewart
Die folgende Liste ist ein Planungsvorschlag. Passt Abstände und Inhalte an eure Geräte und Vorgaben an.
Nach jedem Einsatz und jeder Übung
- Sichtprüfung der benutzten Geräte organisieren, Ergebnis kurz festhalten
- Verschmutzte oder beschädigte Teile kennzeichnen und vom Fahrzeug nehmen
- Ersatz für entnommene Geräte klären und der Führung melden, wenn die Einsatzbereitschaft eingeschränkt ist
Monatlich
- Fälligkeiten der nächsten acht Wochen durchgehen und Termine mit Werkstätten abstimmen
- Offene Mängel prüfen: Wer bearbeitet sie, bis wann, ist das Gerät gesperrt?
- Beladung stichprobenartig mit der Beladeliste abgleichen
Jährlich
- Prüfplan gegen aktuelle Herstellerangaben und Regelwerke prüfen
- Ersatzbeschaffungen und wiederkehrende Mängel für den Haushalt zusammenstellen
- Vertretung einweisen und einen Prüfablauf gemeinsam durchgehen
Wie ihr die Aufgaben an eine Vertretung übergebt, steht in Aufgaben im Ehrenamt übergeben.
Mängel: sperren, melden, freigeben
Ein Mangel durchläuft immer dieselben Schritte. Das Gerät wird gekennzeichnet und aus dem Verkehr gezogen, der Mangel mit Kennung, Befund und Zeitpunkt aufgeschrieben. Danach entscheidet die zuständige Person über Reparatur, Prüfung durch eine Fachstelle oder Aussonderung. Freigegeben wird erst, wenn das Ergebnis vorliegt, und nur durch die dafür festgelegte Person.
Bewertet jeden Mangel nach seiner Bedeutung für die Sicherheit. Ein Kratzer am Gehäuse einer Handlampe ist etwas anderes als ein ausgefranster Gurt. Im Zweifel gilt § 11 Absatz 4: Wer an der Funktion zweifelt, nimmt das Gerät aus der Benutzung.
Beispiel (erfunden): Nach einer Übung meldet ein Trupp, dass die Verriegelung einer Steckleiter schwergängig ist. Der Gerätewart kennzeichnet das Leiterteil, nimmt es vom Fahrzeug und notiert den Befund. Die Wehrführung erfährt, dass der Steckleitersatz nur eingeschränkt verfügbar ist. Nach der Instandsetzung prüft eine befähigte Person das Teil, erst dann kommt es zurück auf das Fahrzeug.
Prüfprotokolle digital führen
Ein Ordner mit Papierprotokollen funktioniert, solange eine Person ihn pflegt und alle wissen, wo er steht. Schwierig wird es, wenn mehrere Gerätewarte für verschiedene Fahrzeuge zuständig sind oder Fristen aus mehreren Quellen zusammenkommen. Wer eine Tabelle nutzt, findet auf der Downloadseite eine Excel-Vorlage für den Prüfplan mit den Spalten aus diesem Beitrag. Die Intervalle tragt ihr dort selbst aus Herstellerangaben und Regelwerk ein.
In einer Software für die Gerätewartung wie der FWVS legt ihr je Gerätekategorie Wartungsarten mit Intervall und Prüfpunkten an, zum Beispiel Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung oder Druckprüfung. Bei der Durchführung wird für jeden Prüfpunkt festgehalten, ob er in Ordnung war, einen Mangel hatte oder nicht geprüft wurde. Gespeichert werden Prüfdatum, prüfende Person und Gesamtergebnis; in der Schnellprüfung am Handy kann die prüfende Person zusätzlich unterschreiben. Die nächste Fälligkeit richtet sich nach dem tatsächlichen Prüfdatum, nicht nach dem ursprünglich geplanten Termin.
Mängel werden mit Schweregrad am Gerät gemeldet. Ein als kritisch gemeldeter Mangel setzt das Gerät automatisch außer Betrieb, bis eine berechtigte Person es wieder in Betrieb nimmt. Dazu kommen ein Wartungskalender, QR-Etiketten zum Aufrufen des Geräts, ein Gerätepass als PDF und ein Export als Excel- oder CSV-Datei. Welche Geräte jemand sieht und welche Prüfungen er dokumentieren darf, ergibt sich aus seinen Funktionen. Das Modul ist in jedem Tarif enthalten.
Die Software entscheidet nicht, welche Frist richtig ist. Das Intervall, das ihr eintragt, muss aus Herstellerangabe oder Regelwerk stammen. Sie hilft beim Nachhalten und macht sichtbar, was fällig ist.
Zusammenarbeit mit Kleiderkammer und Atemschutz
Persönliche Schutzausrüstung fällt ebenfalls unter § 11: Sichtprüfung nach der Benutzung, regelmäßige Prüfung, Dokumentation. Je nach Wehr kümmert sich darum der Gerätewart oder die Kleiderkammer. Wie Ausgabe, Pflege und Prüfung der Schutzkleidung organisiert werden, beschreibt der Beitrag Kleiderkammer der Feuerwehr organisieren. Sprecht ab, wer bei Helmen, Handschuhen und Schutzkleidung was prüft, damit nichts doppelt oder gar nicht geschieht.
Häufige Fragen
Muss der Gerätewart jede Prüfung selbst durchführen?
Nein. Die regelmäßige Prüfung übernimmt eine befähigte Person. Das kann der Gerätewart sein, für manche Geräte aber auch eine Fachfirma oder Werkstatt. Der Gerätewart organisiert die Termine und sorgt dafür, dass die Ergebnisse dokumentiert sind.
Gibt es eine verbindliche Prüffristen-Tabelle für Feuerwehrgeräte?
Eine einzige Tabelle für alle Geräte gibt es nicht. Die Fristen ergeben sich aus Herstellerangaben, dem DGUV Grundsatz 305-002 und weiteren Vorschriften. Schreibt zu jeder Frist die Quelle in den Prüfplan.
Wie lange muss ein Prüfprotokoll aufbewahrt werden?
Für Arbeitsmittel im Betrieb verlangt die Betriebssicherheitsverordnung die Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung. Örtliche Vorgaben von Träger oder Unfallversicherungsträger können längere Zeiten vorsehen. Fragt dort nach.
Darf ein Prüfprotokoll digital geführt werden?
Die Betriebssicherheitsverordnung erlaubt die elektronische Aufbewahrung. Wichtig ist, dass Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis und die prüfende Person erkennbar sind und die Aufzeichnung auch bei Ausfall des Gerätewarts auffindbar bleibt.